Schuleingangsuntersuchungen
Eine der wichtigsten Aufgaben des Schul- und Jugendärztlichen Dienstes ist die Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder, die bis einschließlich 01. Juli. das 6. Lebensjahr vollendet haben.
In Hessen ist die Untersuchung gemäß dem Hess. Schulgesetz (§§ 70,71), der Verordnung zur Schulgesundheit, dem Hess. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD, § 10) sowie dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Aufgabe der Schuleingangsuntersuchung ist die Erfassung von schulrelevanten Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, um Risiken für die gesundheitliche Entwicklung von Schulkindern frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Fördermaßnahmen einzuleiten. Ziel ist es, jedem Kind die bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschulung zu ermöglichen.
Verlauf der Schuleingangsuntersuchung:
- Anamnese und Überprüfung von Vorsorgestatus und Impfstatus
- Sehtest, Prüfung des räumlichen Sehvermögens und Prüfung der Farbtüchtigkeit
- Hörtest
- Ärztliche Untersuchung
- Fachliche Beratung der Eltern und der Schule
Bei Notwendigkeit wird eine weitere Abklärung beim Facharzt veranlasst
Wenn Sie nach der Schuleingangsuntersuchung Hinweise zu weiterem Förderbedarf erhalten haben, finden Sie auf dieser Seite zahlreiche Infos.
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