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Prostituiertenschutzgesetz

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Am 01.07.2017 ist das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz beabsichtigt der Gesetzgeber die Rechte der in der Prostitution Tätigen zu stärken, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Gesundheitsfürsorge zu fördern, sowie Gewalt und Menschenhandel in der Prostitution zu bekämpfen.

Die nach § 10 ProstSchG vorgeschriebene gesundheitliche Beratung ist im Gesundheitsamt Fulda möglich. 

Wie oft muss die Beratung erfolgen?

Personen über 21 Jahren müssen dieses Angebot  jährlich in Anspruch nehmen, Personen unter 21 Jahren halbjährlich.

Diese Beratung beinhaltet keine Untersuchung und orientiert sich an den Themenbereichen:

  • Schwangerschaftsverhütung
  • Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
  • Verhütung von Infektionskrankheiten
  • Unterstützung in besonderen Lebenslagen 

Zu individuellen Fragen der zu Beratenden gibt es weitere Beratungs-und Unterstützungsangebote. Die Beratung ist vertraulich und in einem geschützten Rahmen; Zwangs- und Notlagen können thematisiert werden.

Eine hessenweite Hilfsseite für Prostituierte finden Sie hier: www.pia-hessen.de

Beratungszeiten:

Für die Terminierung ist eine telefonische Vereinbarung erforderlich.

Wie läuft die Beratung ab?

  • Ein persönliches Erscheinen im Gesundheitsamt ist erforderlich. Bitte bringen Sie Personalausweis/ Reisepass mit.
  • Die Anmeldung am Beratungstag erfolgt am Info-Punkt des Gesundheitsamtes (Haupteingang). Dort erfolgt auch die Zahlung der Beratungsgebühren. 
  • Die Kosten trägt der/die zu Beratende. Für die gesundheitliche Beratung wird eine Gebühr in Höhe von 44,00 Euro erhoben (Beratung 32,00 Euro, Bescheinigung 12,00 Euro). Wird zusätzlich eine Aliasbescheinigung benötigt, ist hierfür eine weitere Gebühr in Höhe von 12,00 Euro zu erheben. Die Aliasbescheinigung ist eine Zusatzbescheinigung, die auf einen Künstlernamen ausgestellt wird. Sie dient dem Schutz der persönlichen Daten.
  • Die gesundheitliche Beratung wird durch das Beratungsteam des Gesundheitsamtes durchgeführt. Auf Wunsch kann eine Weitervermittlung an die Gesundheitsversorgung erfolgen.
  • Bei Bedarf wird ein/e Sprachvermittler/in kostenfrei durch das Gesundheitsamt zum Beratungstermin organisiert. Entsprechendes ist bei der Terminvereinbarung anzumelden.
  • Die Ausstellung des Beratungsscheins erfolgt auf den Namen des/der zu Beratenden.

Ordnungsrechtliche Anmeldung der Prostitution

Wer als Prostituierte/r tätig sein möchte, hat dies persönlich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Für den Bereich des Landkreises Fulda und der Stadt Fulda erfolgt die Beratung durch den Fachdienst 3100 (Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr).

  • Eine Terminvereinbarung erfolgt unter 0661 / 6006-6162
  • Sprachvermittler/in wird kostenfrei gestellt.

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Telefon: 0661 6006-6162

Telefonische Erreichbarkeit und Terminvereinbarung:
Montag bis Freitags von 08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

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