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Amtliche Bekanntmachungen

An dieser Stelle veröffentlicht der Landkreis Fulda aktuelle, öffentliche Bekanntmachungen in digitaler Form.

6. Mai 2024

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, 16.05.2024, 17.00 Uhr
Sitzung des Kreistages am Donnerstag, 23.05.2024, 14.00 Uhr

3. Mai 2024

Öffentliche Zustellung für Baiarsaikan Sanzhizhapov, geboren am 27.07.1979

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Baiarsaikan Sanzhizhapov, geboren am 27.07.1979
zuletzt bekannte Anschrift: Ostlandstraße 14 , 36142 Tann (Rhön)
Aktenzeichen FD 5500 - 0056.2.108170

Bescheid vom 03.05.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 05.12.2023

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Strom
Telefonnummer: 0661 6006-8816

2. Mai 2024

Öffentliche Zustellung für Abdulqahar Hemati, geboren am 26.03.2002

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Abdulqahar Hemati, geboren am 26.03.2002
zuletzt bekannte Anschrift: Ziegelei 6 , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 -  0052.2.108446

Bescheid vom 02.05.2024des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 25.03.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin:Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-8813

30. April 2024

Öffentliche Zustellung für Kathleen Jost, geboren am 15.10.1981

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X

Frau Kathleen Jost, geboren am 15.10.1981
Zuletzt bekannte Anschrift: Henneberger Straße 2, 36129 Gersfeld (Rhön)
Aktenzeichen: 0080.1.070667

Bescheide vom 29.04.2024 und 30.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend der Rückforderung eines Darlehens für die Übernahme der Mietkaution und die Einstellung von laufenden Leistungen
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für die vorbezeichnete Person sind zwei Bescheide unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, welche nicht zugestellt werden können, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Die oben angegebenen Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung der Schriftstücke ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Schmitt
Telefonnummer: 0661 6006-8736

26. April

Öffentliche Zustellung für Liubov Khvostenko, geboren 20.05.1956

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X

Frau Liubov Khvostenko, geb. 20.05.1956
Zuletzt bekannte Anschrift: Lütterzer Straße 7, 36137 Großenlüder
Aktenzeichen: FD5130-0079.1.108554

Bescheid vom 26.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756    

Öffentliche Zustellung für Oleksandr Khvostenko, geboren am 05.06.1956

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X

Frau Oleksandr Khvostenko, geb. 05.06.1956
Zuletzt bekannte Anschrift: Lütterzer Straße 7, 36137 Großenlüder
Aktenzeichen: FD5130-0079.1.108554

Bescheid vom 26.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756          

Öffentliche Zustellung für Liubov Vysikirenki, geboren am 14.08.1952

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X

Frau Liubov Vysikirenki, geb. 14.08.1952
Zuletzt bekannte Anschrift: Hersfelder Straße 6, 36151 Burghaun
Aktenzeichen: FD5100-0079.2.109959

Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756        

25. April 2024

Öffentliche Zustellung für Sohail Haider, geboren am 07.04.1991

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Sohail Haider, geb. 07.04.1991
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 -  0057.2.114328

Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 18.03.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

Öffentliche Zustellung für Agid Hammi, geboren am 18.09.1989

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Agid Hammi, geb. 18.09.1989
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 -  0057.2.114330

Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 24.03.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

Öffentliche Zustellung für Kajin Hammi, geboren am 10.12.1988

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Kajin Hammi, geb. 10.12.1988
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 -  0057.2.114333

Bescheid vom 25.4.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 24.03.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

26. März 2024

Satzung des Landkreises Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige, 9. Nachtrag

22. März 2024

Aufhebung der Heranziehung der Stadt Fulda zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe

19. März 2024

5. März

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

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