Amtliche Bekanntmachungen
17. Januar 2025
14. Januar 2025
10. Januar 2025
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Natalia Ryzhkova, geboren am 19.07.1981
zuletzt bekannte Anschrift: Röderhaid 11, 36157 Ebersburg
Aktenzeichen: 3220/105474
Bescheid vom 10.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Beikirch
Telefonnummer: 0661/6006-1712
9. Januar 2025
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Mohammad Anwar Hakami, geboren am 01.01.2000
zuletzt bekannte Anschrift: Hutweide 4 a , 36100 Petersberg
Aktenzeichen FD 5500 - 0053.2.108097
Bescheid vom 09.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 21.12.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Weigand
Telefonnummer: 0661 6006-8812
8. Januar 2024
Öffentliche Zustellung für Shota Vadachkoria, geboren am 22.12.1984
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Shota Vadachkoria geb. am: 22.12.1984
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/108862
Bescheid vom 08.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Frau Beikirch
Telefonnummer: 0661/6006-1712
Im Auftrag
Beikirch
7. Januar 2025
Öffentliche Zustellung für Adrian Wilda, geboren am 16.12.1995
Gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes wird hiermit öffentlich zugestellt und bekanntgemacht:
Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 09.07.2024 (Az.: 3320-66 L 14/13)
von
Wilda, Adrian, geb. 16.12.1995 in Morag, zuletzt wohnhaft in 9400Rohrschach (Schweiz), Hauptstr. 43“
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Müller-Bagus
Telefonnummer: 0661 6006-1132
Öffentliche Zustellung für Nuradin Tajik, geboren am 01.01.2000
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Nuradin Tajik, geb. am: 01.01.2000
zuletzt bekannte Anschrift: Karlmannstraße 6 , 36093 Künzell
Aktenzeichen FD 5500 - 0053.2.120067
Bescheid vom 07.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 01.12.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Frau Weigand
Telefonnummer: 0661 6006-8812
6. Januar 2025
Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Dr. Jörg Voßbrink, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).
Ich habe daher festgestellt, dass
Frau
Lilli Neumeister
36124 Eichenzell
die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) ist und zum 01.01.2025 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.
Fulda, 02.01.2025
Der Kreiswahlleiter
Huder
02. Januar 2025
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Giraldo Evangelista Paolo Sthefano,
geboren am 27.02.1998
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3240/109296
Bescheid vom 02.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Lechtenböhmer
Telefonnummer: 0661/6006-1752
Im Auftrag
Lechtenböhmer
27. Dezember 2024
Die komplette Grundschulbezirkssatzung 2024 des Landkreises Fulda finden Sie hier
28. Dezember 2024
Am
Donnerstag, den 06.02.2025, um 17:00 Uhr,
findet die 7. Sitzung der Wahlperiode 2021-2026 des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Fulda und seiner Unterausschüsse im Sitzungsraum 1 und 2, 36037 Fulda, Wörthstraße 15, statt.
Tagesordnung:
1. Nachwahl von Mitgliedern der Fachausschüsse
2. Beratung und Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises
Fulda für das Haushaltsjahr 2025, insbesondere der Produktbereiche 5, 6 und 8
3. Neufassung der Satzung Kindertagespflege ab 01.03.2025
4. Verschiedenes
Fulda, 06.01.2025
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses
Frederik Schmitt
Feststellung Jahresabschluss und Gesamtabschluss 2022
Der Fachdienst Revision des Landkreises Fulda hat den Jahresabschluss 2022 mit Anhang sowie den Gesamtabschluss 2022 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Am 09. Dezember 2024 stellte der Kreistag gemäß § 114 HGO i.V.m § 52 HKO den geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss von 11.471.854,71 € und einer Bilanzsumme von 720.785.884,32 € fest. Der Gesamtabschluss wurde mit einem Jahresüberschuss von 4.577.501,67 € und einer Bilanzsumme von 755.626.733,55 € festgestellt. Dem Kreisausschuss wurde Entlastung erteilt.
Die Feststellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gegeben. Der Jahresabschluss mit Anhang sowie der Gesamtabschluss liegen in der Zeit vom 04. Januar 2024 bis zum 14. Januar 2025 während der Dienststunden im Raum 140 des Kreishauses in Fulda öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auf der Internetseite www.landkreis-fulda.de können die Jahresabschlüsse mit Anhang unter der Rubrik „Landkreis Intern – Zahlen, Daten, Fakten - Haushalt“ ebenfalls eingesehen werden. Fragen zu den Abschlüssen können sie per E-Mail an „rechnungswesen@landkreis-fulda“ richten.
Fulda, den 20.12.2024
Der Kreisausschuss
Woide
Landrat
6. Dezember 2024
Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Markus Meysner, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU).
Ich habe daher festgestellt, dass
Herr
Jürgen Schlereth
36142 Tann (Rhön)
der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist und zum 06.12.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.
Fulda, 05.12.2024
Der Kreiswahlleiter
Huder
26. November 2024
3. September 2024
Offenlegung, Verlegung und Renaturierung eines 110 m Abschnittes des Gewässers 42322112, Gemarkung Giesel, Flur 1, Flurstücke 69/1 und 70, Gewässer km 0,5 bis 0,61
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 7 i. V. m. § 5 Abs. 2 UPVG
Es wurde die Plangenehmigung für die Offenlegung und naturnahe Umgestaltung eines ca. 110 m Abschnittes eines Seitenarmes der Gresel in der Ortslage Giesel beantragt. Der Bachlauf soll innerhalb der Flurstücke 69/1 und 70, Flur 1, Gemarkung Giesel naturnah hergestellt und ökologisch durch Aufweitungen, Störsteine usw. aufgewertet werden. Es handelt sich gem. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um einen Gewässerausbau, der nach § 68 Abs. 2 WHG genehmigungspflichtig ist.
Nach Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war im Rahmen einer überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG zu prüfen, ob das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten nach Ziffer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG betrifft und ggfls. unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die Empfindlichkeit oder Schutzziele des Gebietes betreffen und bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Maßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Benehmen am 23.08.2024 erteilt.
Die standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen und somit keine Verpflichtung zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Fulda, 02.09.2024
Landkreis Fulda
DER KREISAUSSCHUSS
Fachdienst Wasser und Bodenschutz
Az.: 7400 – 79 i 08
30. August 2024
Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Markus Hofmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).
Ich habe daher festgestellt, dass
Frau
Pia Groß
36039 Fulda
die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) ist und zum 01.09.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.
Der Kreiswahlleiter:
Huder
Fulda, 29.08.2024
Das Regierungspräsidium Kassel hat aufgrund der §§ 8 und 10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Herrn Schornsteinfegermeister
Andreas Brons
mit Wirkung zum 01.09.2024
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 19 des Landkreises Fulda
mit Dienstsitz in 36088 Hünfeld, Fuldaer Berg 21 bestellt.
Herr Brons ist unter der Festnetznummer 06652 7492920 und der Mobilfunknummer 0151 40518076 erreichbar.
Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Woide, Landrat
31. Juli 2024
Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Carsten Froß, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU). Herr Christoph Weichlein, 36157 Ebersburg, hat auf sein Mandat verzichtet und bleibt daher in der Nachfolge unberücksichtigt (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG).
Ich habe daher festgestellt, dass
Herr Florian Wehner,
36145 Hofbieber
der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist und zum 31.07.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.
Der Kreiswahlleiter
Huder
Fulda, 30.07.2024
2. Juli 2024
Der Eigenkontrollbericht 2023 liegt gemäß "Deponieeigenkontrollverordnung" und der "Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen" vom 02. Juli bis 01. August 2024 während der Öffnungszeiten im AEZ Kalbach, Büchenberger Straße 32, 36148 Kalbach, öffentlich aus.
Bitte melden Sie sich zur Einsichtnahme vorab unter 0661 6006-7879 an.
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
Kalbach, 02.07.2024
5. Juni 2024
31. Mai 2024
26. März 2024
22. März 2024
5. März
11. Januar 2024
Bekanntgabe Gültigkeit der Wahl des Landrats des Landkreises Fulda am 08. Oktober 2023
3. Januar 2024
Thomas Knoch ist neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Nr. 2 des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Marcel Kirst ist euer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 19 des Landkreises Fulda
Öffentliche Zustellung an Nezamuddin Ahmadi, geboren am 03.07.2002
21. Dezember 2023
Geprüfter Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes Abfallsammlung des Landkreises Fulda
21. Dezember 2023
Geprüfter Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Abfallsammlung des Landkreises Fulda
14. Dezember 2023
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Fulda zur Anzahl der Ausschussmitglieder im Kreistag, 10. Nachtrag,
11. Dezember 2023
Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda einschließlich des 2. Nachtrags vom 11.12..2023
30. November 2023
Veränderungen im Kreistag
9. November 2023
23. Oktober 2023
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda am 08. Oktober 2023
5. September 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate
2. August 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate
29. Juni 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
20. Juni 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate (§§ 33c ff. Gewerbeordnung)
3. Mai 2023
Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag
Naturnahe Gestaltung des Fließgewässers „Taft“, Gemarkung Treischfeld, Flur 1, Flurstück 45, Gewässer km 5,58 bis 5,7
27. März 2023
Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda
9. Februar 2023
Offenlegung und Renaturierung des „Kohlgrabens“ in Altenhof
20. Januar 2023
Mario Born ist neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 2 des Landkreises Fulda
6. Januar 2023
Renaturierung eines Teilbereiches des Oberlaufes der „Fulda“ in der Gemarkung Obernhausen
21. Dezember 2022
Ungültigkeitserklärungen mehrerer Dienstsiegel des Landkreises Fulda
19. Dezember 2022
Christopher Krimmel ist neuer Bezirksschornsteinfeger ifür den Kehrbezirk 20 des Landkreises Fulda
15. Dezember 2022
Rainer Noll ist nicht mehr Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 2 des Landkreises Fulda
Rainer Noll ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 20 des Landkreises Fulda
14. Dezember 2022
Michael Herget ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 15 des Landkreises Fulda
9. Dezember 2022
Michael Zeller ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 8 des Landkreises Fulda
Michael Zeller ist vorübergehend Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 10 des Landkreises Fulda
5. Dezember
Zweiter Nachtrag zur Abfallsatzung vom 22. 12.2016 des Landkreises Fulda
24. November 2022
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über das Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässen im Landkreis Fulda
19. Oktober 2022
Öffentliche Bekanntmachung zur Erklärung der Teilfläche "Himmelsberg" zur Wildruhezone
12. September 2022
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Fulda und des Landkreises Fulda
Anlage zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung von Schulbezirken
25. August 2022
Markus Wehner ist neuer Bezirksschornsteinfeger
27. Mai 2022
Änderung der Satzung des Landkreises Fudla über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige
6. April 2022
Änderung der Nutzungssatzung der Gemeinschaftsunterkünfte
6. April 2022
Änderung der Gebührensatzung für Gemeinschaftsunterkünfte
07. Februar 2022
Widerruf der 11. Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda
28. Januar 2022
Verlängerung der 11. Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda
Lesefassung der Allgemeinverfügung