Landkreis Fulda App

Amtliche Bekanntmachungen

17. Januar 2025

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Ehrenamt, Kultur und Brauchtum am Montag, 27.01.2025, 17.00 Uhr

14. Januar 2025

Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am Montag, 20.01.2025, 17.00 Uhr

10. Januar 2025

Öffentliche Zustellung für Natalia Ryzhkova, geboren am 19.07.1981

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Frau Natalia Ryzhkova, geboren am 19.07.1981
zuletzt bekannte Anschrift: Röderhaid 11, 36157 Ebersburg
Aktenzeichen: 3220/105474

Bescheid vom 10.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. 

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: 
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit: 
Sachbearbeiterin: Frau Beikirch
Telefonnummer: 0661/6006-1712

9. Januar 2025

Öffentliche Zustellung für Mohammad Anwar Hakami, geboren am 01.01.2000

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Mohammad Anwar Hakami, geboren am 01.01.2000
zuletzt bekannte Anschrift: Hutweide 4 a , 36100 Petersberg
Aktenzeichen FD 5500 - 0053.2.108097

Bescheid vom 09.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 21.12.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. 

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: 
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit: 
Sachbearbeiterin: Frau Weigand
Telefonnummer: 0661 6006-8812

8. Januar 2024

Öffentliche Zustellung für Shota Vadachkoria, geboren am 22.12.1984

Öffentliche Zustellung für Shota Vadachkoria, geboren am 22.12.1984

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Shota Vadachkoria geb. am: 22.12.1984
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/108862

Bescheid vom 08.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. 

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: 

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit: 
Sachbearbeiter/in: Frau Beikirch
Telefonnummer: 0661/6006-1712

Im Auftrag
Beikirch

7. Januar 2025

Öffentliche Zustellung für Adrian Wilda, geboren am 16.12.1995

Öffentliche Zustellung für Adrian Wilda, geboren am 16.12.1995

Gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes wird hiermit öffentlich zugestellt und bekanntgemacht:

Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 09.07.2024 (Az.: 3320-66 L 14/13)
von
Wilda, Adrian, geb. 16.12.1995 in Morag, zuletzt wohnhaft in 9400Rohrschach (Schweiz), Hauptstr. 43

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Müller-Bagus 
Telefonnummer: 0661 6006-1132

Öffentliche Zustellung für Nuradin Tajik, geboren am 01.01.2000

Öffentliche Zustellung für Nuradin Tajik, geboren am 01.01.2000

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Nuradin Tajik, geb. am: 01.01.2000
zuletzt bekannte Anschrift: Karlmannstraße 6 , 36093 Künzell
Aktenzeichen FD 5500 - 0053.2.120067

Bescheid vom 07.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 01.12.2024 

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. 

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: 

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit: 

Sachbearbeiter/in: Frau Weigand
Telefonnummer: 0661 6006-8812

6. Januar 2025

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Dr. Jörg Voßbrink, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE). 

Ich habe daher festgestellt, dass

Frau
Lilli Neumeister
36124 Eichenzell

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) ist und zum 01.01.2025 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.

Fulda, 02.01.2025
Der Kreiswahlleiter
Huder

 

02. Januar 2025

Öffentliche Zustellung für Giraldo Evangelista Paolo Sthefano, geboren am 27.02.1998

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) 
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
 

 

Giraldo Evangelista Paolo Sthefano, 
geboren am 27.02.1998
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3240/109296

Bescheid vom 02.01.2025 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. 

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: 

 

Der Landrat des Landkreises Fulda

Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

 

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit: 

Sachbearbeiterin:  Frau Lechtenböhmer

Telefonnummer: 0661/6006-1752

 

Im Auftrag
Lechtenböhmer

                                                                                                            

                                                                       

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 173 Fulda zur Bundestagswahl am 23.02.2025

27. Dezember 2024

4. Nachtrag zur Abfallsatzung vom 22.12.2016 des Landkreises Fulda

Den 4. Nachtrag zur Abfallsatzung finden Sie hier

Die Lesefassung der Abfallsatzung des Landkreises Fulda vom 22.12.2016 einschließlich 4. Nachtrag vom 09.12.2022 finden Sie hier

Öffentliche Bekanntmachung der Grundschulbezirkssatzung 2024 des Landkreises Fulda

Die komplette Grundschulbezirkssatzung 2024 des Landkreises Fulda finden Sie hier

28. Dezember 2024

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Am
Donnerstag, den 06.02.2025, um 17:00 Uhr,
findet die 7. Sitzung der Wahlperiode 2021-2026 des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Fulda und seiner Unterausschüsse im Sitzungsraum 1 und 2, 36037 Fulda, Wörthstraße 15, statt.
 

Tagesordnung:
1. Nachwahl von Mitgliedern der Fachausschüsse
2. Beratung und Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises
Fulda für das Haushaltsjahr 2025, insbesondere der Produktbereiche 5, 6 und 8
3. Neufassung der Satzung Kindertagespflege ab 01.03.2025
4. Verschiedenes


Fulda, 06.01.2025

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses
Frederik Schmitt

Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschuss und Gesamtabschluss 2022

Feststellung Jahresabschluss und Gesamtabschluss 2022 

Der Fachdienst Revision des Landkreises Fulda hat den Jahresabschluss 2022 mit Anhang sowie den Gesamtabschluss 2022 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 

Am 09. Dezember 2024 stellte der Kreistag gemäß § 114 HGO i.V.m § 52 HKO den geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss von 11.471.854,71 € und einer Bilanzsumme von 720.785.884,32 € fest. Der Gesamtabschluss wurde mit einem Jahresüberschuss von 4.577.501,67 € und einer Bilanzsumme von 755.626.733,55 € festgestellt. Dem Kreisausschuss wurde Entlastung erteilt.

Die Feststellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gegeben. Der Jahresabschluss mit Anhang sowie der Gesamtabschluss liegen in der Zeit vom 04. Januar 2024 bis zum 14. Januar 2025 während der Dienststunden im Raum 140 des Kreishauses in Fulda öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auf der Internetseite www.landkreis-fulda.de können die Jahresabschlüsse mit Anhang unter der Rubrik „Landkreis Intern – Zahlen, Daten, Fakten - Haushalt“ ebenfalls eingesehen werden. Fragen zu den Abschlüssen können sie per E-Mail an „rechnungswesen@landkreis-fulda“ richten.

 

Fulda, den 20.12.2024

Der Kreisausschuss 

Woide

Landrat

6. Dezember 2024

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Markus Meysner, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU).

Ich habe daher festgestellt, dass

Herr
Jürgen Schlereth
36142 Tann (Rhön)

der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist und zum 06.12.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.

Fulda, 05.12.2024 

Der Kreiswahlleiter 
Huder

26. November 2024

Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda

Der Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda gibt seine Abfallsatzung bekannt, die am 25.11.2024 von der Verbandsversammlung mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen wurde.

Die Abfallsatzung einschließlich des 3. Nachtrags finden Sie hier

Den 3. Nachtrag zur Abfallsatzung finden Sie hier

3. September 2024

Offenlegung, Verlegung und Renaturierung eines Gewässerabschnittes, Gemarkung Giesel

Offenlegung, Verlegung und Renaturierung eines 110 m Abschnittes des Gewässers 42322112, Gemarkung Giesel, Flur 1, Flurstücke 69/1 und 70, Gewässer km 0,5 bis 0,61

hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 7 i. V. m. § 5 Abs. 2 UPVG

Es wurde die Plangenehmigung für die Offenlegung und naturnahe Umgestaltung eines ca. 110 m Abschnittes eines Seitenarmes der Gresel in der Ortslage Giesel beantragt. Der Bachlauf soll innerhalb der Flurstücke 69/1 und 70, Flur 1, Gemarkung Giesel naturnah hergestellt und ökologisch durch Aufweitungen, Störsteine usw. aufgewertet werden. Es handelt sich gem. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um einen Gewässerausbau, der nach § 68 Abs. 2 WHG genehmigungspflichtig ist.

Nach Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war im Rahmen einer überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG zu prüfen, ob das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten nach Ziffer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG betrifft und ggfls. unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die Empfindlichkeit oder Schutzziele des Gebietes betreffen und bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die Maßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Benehmen am 23.08.2024 erteilt.

Die standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen und somit keine Verpflichtung zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Fulda, 02.09.2024                   

Landkreis Fulda
DER KREISAUSSCHUSS
Fachdienst Wasser und Bodenschutz

Az.: 7400 – 79 i 08

30. August 2024

Veränderung der Zusammensetzung des Kreistages

Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Markus Hofmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).

Ich habe daher festgestellt, dass

Frau
Pia Groß
36039 Fulda

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) ist und zum 01.09.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.

Der Kreiswahlleiter:
Huder
Fulda, 29.08.2024                                                   

 

Andreas Brons ist Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk FD 19

Das Regierungspräsidium Kassel hat aufgrund der §§ 8 und 10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Herrn Schornsteinfegermeister
Andreas Brons
mit Wirkung zum 01.09.2024

zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 19 des Landkreises Fulda

mit Dienstsitz in 36088 Hünfeld, Fuldaer Berg 21 bestellt.

Herr Brons ist unter der Festnetznummer 06652 7492920 und der Mobilfunknummer 0151 40518076 erreichbar.

Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Woide, Landrat

31. Juli 2024

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Carsten Froß, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU). Herr Christoph Weichlein, 36157 Ebersburg, hat auf sein Mandat verzichtet und bleibt daher in der Nachfolge unberücksichtigt (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG).

Ich habe daher festgestellt, dass

Herr Florian Wehner,
36145 Hofbieber

der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist und zum 31.07.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.

Der Kreiswahlleiter
Huder
Fulda, 30.07.2024

2. Juli 2024

Eigenkontrollbericht 2023 für das Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach einschließlich Sickerwasserbehandlungsanlage

Der Eigenkontrollbericht 2023 liegt gemäß "Deponieeigenkontrollverordnung" und der "Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen" vom 02. Juli bis 01. August 2024 während der Öffnungszeiten im AEZ Kalbach, Büchenberger Straße 32, 36148 Kalbach, öffentlich aus.
Bitte melden Sie sich zur Einsichtnahme vorab unter 0661 6006-7879 an.

Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Kalbach, 02.07.2024

31. Mai 2024

Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2024

26. März 2024

Satzung des Landkreises Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige, 9. Nachtrag

22. März 2024

Aufhebung der Heranziehung der Stadt Fulda zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe

5. März

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

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