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Tierschutz

Unter den Gesundheitsschutz bei Tieren fallen der Tierschutz und die Tierarzneimittelüberwachung.

Der Tierschutz ist eine amtstierärztliche Aufgabe, die dem Zweck dient, die artgerechte Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen. Dazu werden gewerbliche Tierhaltungen, das sind auch Schlachtstätten, Tiertransportunternehmen, Tierheime, Tiergärten, Zirkusbetriebe sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen regelmäßig überwacht.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Überwachung privater Tierhaltungen. Kontrollen werden dabei meist auf Anzeige von Bürgern durchgeführt, die der Meinung sind, dass Tiere gesetzeswidrig gehalten werden.

Die rechtliche Grundlage für den behördlichen Tierschutz ist das Tierschutzgesetz sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen.

Der Einsatz von Tierarzneimitteln für die Behandlung von erkrankten Tieren dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Im Arzneimittelgesetz werden Regelungen über die Herstellung, Zulassung, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln getroffen. Am 31. Dezember 2006 ist eine umfassende Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken, die den Umgang von Tierärzten mit Arzneimitteln regelt, in Kraft getreten. Die Tiergesundheitsaufseher und Amtstierärzte beim Landkreis kontrollieren die Einhaltung dieser Regelungen.

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