Medizinalaufsicht
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, hat Beginn und Ende dieser Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGöGD).
Zu Beginn der Tätigkeit ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen.
Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben sind dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen (§ 12 Abs. 1 S. 2 HGöGD).
Welche Berufsgruppen müssen gemeldet werden?
Die freien Berufe:
- Arzt
- Heilpraktiker
- Psychotherapeutisch tätiger Psychologe
- Zahnarzt
Die Fachberufe des Gesundheitswesens:
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Bei Beschäftigung verschiedener Professionen (bspw. in einem MVZ) erfolgt für jede Berufsgruppe eine gesonderte Meldung.
Das Unterlassen der An- und Abmeldung kann zu einem Bußgeld führen.
Für die Anzeige nutzen Sie bitte folgenden Link:
Meldung für Berufe des Gesundheitswesens.
- Kopie der Berufsurkunde oder der Approbationsurkunde (eine Beglaubigung ist nicht erforderlich)
- ggf. Fachrichtung und Nachweise über Fachgebiets- bzw. Zusatzbezeichnungen
§ 21 Abs. 2 HGöGD
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit die selbstständige Ausübung eines Fachberufes des Gesundheitswesens oder die Beschäftigung von Angehörigen der Berufe des Gesundheitswesens anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden."
Die Anzeige ist gebührenfrei.
Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Anzeige nach § 12 HGöGD ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt gem. Ziffer 6251 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI) derzeit 15 Euro.
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6020
E-Mail: gesundheitsamt(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
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Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
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Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
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