Hebammenaufsicht
Die Aufgaben des Gesundheitsamts werden nach der gültigen Hebammenordnung und dem Hessischen Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) durchgeführt.
Die Aufgaben des Gesundheitsamts werden nach der gültigen Hebammenordnung und dem Hessischen Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) durchgeführt.