Welche Gewaltarten gibt es?
Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Es gibt körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung. Gewalt kann auch sein, jemanden in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken, Kontakte zu anderen Menschen zu unterbinden oder ihm die finanzielle Grundlage zu entziehen. Die Weltgesundheitsorganisation hat übersichtlich dargestellt, wie Gewalt charakterisiert werden kann.
Körperliche Gewalt reicht von leichten Ohrfeigen, Kneifen, an den Haaren ziehen, Schlagen, Boxen, Treten bis hin zu Verbrennungen, Verätzungen, Würgen und Angriffen mit Gegenständen bzw. Waffen. Auch unter Zwang verabreichtes Essen und Trinken, eine grobe Körperpflege bei einem hilfsbedürftigen Menschen sind Formen von körperlicher Gewalt. Die direkten Folgen körperlicher Gewalt können für andere sichtbar sein: Ein „blaues Auge“, Blutergüsse am Hals oder den Armen, Knochenbrüche oder offene Wunden.
Manchmal werden Menschen durch körperliche Gewalt lebensgefährlich verletzt oder sogar getötet. Schwere oder andauernde Gewalt kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Körperliche Gewalt kommt auch in den eigenen vier Wänden vor. Die Gewalt geht von einem Lebensgefährten oder Familienmitgliedern aus. Körperliche Gewalt durch einen Partner oder eine Partnerin kann sich wiederholen und verschlimmern. Oft bleibt es nicht bei einem körperlichen Angriff.
Seelische Gewalt
Seelische Gewalt bedeutet, dass Menschen durch Worte erniedrigt oder bedroht werden. Menschen werden beleidigt oder gedemütigt, auch in der Öffentlichkeit. Ihnen werden immer wieder Schuldgefühle vermittelt. Manche werden stark eingeschüchtert, ständig kontrolliert oder dürfen selbst keine Entscheidungen treffen. Manche Menschen entwickeln das Gefühl, nichts wert zu sein. Statt sich gegen Gewalt zu wehren, verletzen sie sich selbst.
Manche Menschen werden telefonisch belästigt. Jemand steht vor ihrer Wohnung und schaut durchs Fenster, verfolgt jeden Schritt, den die verfolgte Person innerhalb und außerhalb der Wohnung macht. Jemand schickt ungefragt Briefe oder Päckchen, bestellt Waren oder legt Gegenstände vor die Tür. Jemand öffnet die Post eines anderen Menschen, liest dessen E-Mails, kontrolliert die Anrufe auf dem Handy. Jemand versucht, Kontrolle über die sozialen Kontakte zu gewinnen. Liebesbeteuerungen und Drohungen wechseln sich ab. Jemandem beharrlich nachstellen (stalken) ist strafbar.
Seelische Gewalt kann auch Kinder betreffen. Sie werden gedemütigt und herabgesetzt. Eltern machen ihnen Angst, sperren sie ein, lassen sie lange alleine, drohen ihnen oder bestrafen sie mit Liebesentzug. Seelische Gewalt kann auch dann entstehen, wenn zu hohe Anforderungen an die Kinder gestellt werden.
Hilfs- und Pflegebedürftige Menschen können seelische Gewalt durch Ignorieren, Bevormunden oder Schimpfen erfahren. Aber auch einem pflegebedürftigen Menschen den Fernseher ungefragt ein- oder aus zu schalten, Kontakte zu anderen zu verwehren oder zu unterbinden, ist eine Form von seelischer Gewalt.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt findet gegen den Willen einer Person statt. Das unterscheidet sie von Sexualität, die einvernehmlich gelebt wird. Manche Menschen wehren sich körperlich oder mit Worten gegen die Gewalt. Andere verhalten sich ruhig und erdulden alles, weil sie keinen Ausweg sehen. Sich nicht zu wehren, heißt nicht, zugestimmt zu haben.
Sexualisierte Gewalt, das ist erzwungener Sex in der Ehe, Vergewaltigungen durch einen Ex-Partner oder durch einen Fremden, das Ausnutzen einer Notlage oder Abhängigkeit für sexuelle Handlungen, sexueller Missbrauch von Kindern oder erzwungene Prostitution. Allein durch den Versuch, eine Person zu vergewaltigen, sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen, wird sexualisierte Gewalt ausgeübt. Sexualisierte Gewalt erleben überwiegend Frauen oder Mädchen, aber auch Männer und vor allem Jungen können betroffen sein.
In Pflegebeziehungen bedeutet sexualisierte Gewalt, die Schamgrenzen eines Menschen nicht einzuhalten, unangebrachtes langes Belassen in unbekleidetem Zustand oder unangemessene Berührungen im Intimbereich. Sexualisierte Gewalt ist immer Unrecht, auch dann, wenn Menschen dazu gebracht werden, sexuelle Dienste zu erbringen, beispielsweise um dafür eine Anstellung oder eine bessere Bewertung in der Schule zu bekommen.
Menschen, die z.B. aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung fremde Hilfe benötigen, werden nicht angemessen umsorgt und betreut. Auch Kinder können von ihren Eltern vernachlässigt werden.
In Pflegebeziehungen kann sich Vernachlässigung z. B. durch mangelhafte Pflege oder unzureichende Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit zeigen. Hilfs- und Pflegebedürftige liegen zu lange in Kot oder Urin, Wäsche wird nur selten gewechselt. Druckstellen und Liegegeschwüre (Dekubitus) entstehen, aufgrund unzureichender Lagewechsel.
Verletzungen bleiben über längere Zeit unversorgt. Auch die falsche Anwendung oder das nicht Verabreichen von Medikamenten zählt zur Vernachlässigung. Werden Wünsche und Bedürfnisse eines hilfebedürftigen Menschen immer wieder absichtlich ignoriert oder notwendige Hilfen im Alltag unterlassen, ist dies ebenfalls Vernachlässigung.
Eltern vernachlässigen ihre Kinder, indem sie ihnen Zuwendung, Liebe und Akzeptanz, Betreuung, Schutz und Förderung verweigern. Die Kinder werden unzureichend ernährt oder versorgt oder gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Auch eine feindliche Einstellung gegenüber dem Kind kann eine Form der Vernachlässigung sein.
Vernachlässigung erfolgt oft durch Personen, die den betroffenen Menschen nahe stehen, z.B. durch Familienangehörigen. Betroffene schweigen über die Vorfälle, da sie Angst haben, dass sich ihre Situation noch weiter verschlimmert oder aus Angst vor Liebesentzug. Betroffene wissen nicht, dass sie sich wehren könnten. Oft besteht eine Hemmung, die vertrauten Personen zu „verraten“. Sie haben wenige Möglichkeiten Hilfe zu suchen oder in Anspruch zu nehmen, da sie auch bei der Hilfesuche und dem Aufdecken der Gewalt von der Unterstützung anderer Personen abhängig sind.
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