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Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Im Krankenhaus erhalten Sie Hilfe. Vertraulich.

Das Angebot richtet sich an Sie:

  • wenn der Verdacht auf eine Sexualstraftat vorliegt.
  • wenn Sie Opfer einer Vergewaltigung geworden sind.
  • wenn jemand Sie zum Sex gezwungen hat.
  • wenn Sie eine Frau/einen Mann begleiten möchten, die/der vergewaltigt worden ist.
  • wenn Sie sich über dieses Thema informieren möchten.

Das Angebot richtet sich an alle, unabhängig von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Alter sowie an Menschen mit und ohne Behinderung.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Themen:

Sie wollen anzeigen?

Wenn Sie Opfer einer Sexualtraftat geworden sind und zeitnah eine Anzeige erstatten möchten, rufen Sie die Kriminalpolizei an. Diese nimmt die Anzeige auf und bringt Sie in ein Krankenhaus. Wenden Sie sich direkt an den Kriminaldauerdienst (KDD) des Polizeipräsidiums Osthessen, der rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar ist:
0661 / 105 32 60

Sie wollen nicht anzeigen oder sind noch unentschlossen?

Wenn Sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind und keine Anzeige erstatten möchten, können Sie sich zeitnah (bis zu drei Tage nach dem Geschehen) an eine der unten genannten Kliniken wenden.

Eine Anzeige ohne Ihr Einverständnis erfolgt nicht, es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Wann zur Untersuchung?

Die Versorgung nach einer Vergewaltigung sollte möglichst zeitnah erfolgen (bis zu drei Tage nach der Tat). Zögern Sie nicht, eine der unten aufgeführten Kliniken zu kontaktieren: auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen. Falls die Vergewaltigung bereits einen Tag zurückliegt, bitten wir Sie, auch wegen der Personalsituation in den Kliniken, dass Sie sich möglichst am Tag anstatt in der Nacht an eine Klinik wenden.

Wenn mehr als drei Tage vergangen sind und Sie eine medizinische Versorgung wünschen, wenden Sie sich an eine gynäkologische Praxis Ihres Vertrauens. Eine Spurensicherung (DNA-Material) ist erfahrungsgemäß nicht (mehr) möglich. Körperliche und seelische Veränderungen und Beschwerden können im Rahmen der ärztlichen Untersuchung in einer Praxis jedoch dokumentiert werden.

Wenn Sie keine medizinische Soforthilfe in Anspruch genommen haben, besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Schutzambulanz Fulda vorzustellen, wenn Sie an Ihrem Körper Verletzungen feststellen, z.B. Hämatome, die Sie mit der Vergewaltigung in Verbindung bringen. Dort kann dann eine umfassende körperliche Untersuchung auf Verletzungsfolgen und Tatspuren durchgeführt werden.

Wichtig: Eine gynäkologische/urologische Untersuchung ist in der Schutzambulanz nicht möglich.

Auch Jungen und Männer werden vergewaltigt

Das hier beschriebene Angebot kann unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Bedürfnisse selbstverständlich auch von Ihnen genutzt werden.

Infos unter: Männer: Soforthilfe nach Vergewaltigung (soforthilfe-nach-vergewaltigung.de).

Begleitung zur Untersuchung

Je nachdem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder einer Freundin/eines Freundes sehr hilfreich für Sie sein. Vielleicht kann die Person nicht mit in den Untersuchungsraum. Sie kann aber mit Ihnen warten und Sie anschließend nach Hause begleiten.

Schweigepflicht

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Somit darf nichts ohne Ihr Einverständnis - oder gegen Ihren Willen - veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärztin/den Arzt.

Niemand darf Sie wegschicken, niemand darf Sie drängen, Beweismittel sicherstellen zu lassen oder eine Anzeige zu erstatten. Lassen Sie sich bei Fragen beraten und entscheiden Sie dann gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt, was Sie tun wollen.

Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt - medizinische Untersuchung

Sie können darum bitten, dass Sie von einer Frau untersucht werden, wenn möglich, wird Ihnen die Klinik diese Bitte erfüllen.

Berichten Sie, was geschehen ist. Nur so kann sich die Ärztin/der Arzt einen Überblick über mögliche Verletzungen und körperliche Folgen verschaffen und Sie umfassend untersuchen und behandeln.

Sicherung von Spuren

Eine Dokumentation Ihrer Verletzungen macht Ihre Angaben zu dem Geschehenen überprüfbar. Dies kann für ein strafrechtliches (Anzeige), aber auch für ein zivilrechtliches Vorgehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Vielleicht erscheint Ihnen dies alles im Moment nicht so wichtig, dies kann sich im weiteren Verlauf aber ändern. Eine gute Dokumentation der Befunde lässt sich nicht nachholen.

Wenn Sie sich für eine Untersuchung mit einer medizinischen Befundsicherung entscheiden, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat an Ihrem Körper verursacht wurden, sichergestellt werden. Wenn Sie sich später doch für eine Anzeige entscheiden, können diese Befunde die Anzeige unterstützen. Die medizinische Untersuchung und Befundung ist auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll!

Das Wechseln der Kleidung und deren Reinigung sowie Duschen zerstören Spuren. Wenn es für Sie möglich ist, duschen Sie nicht vor der Untersuchung.

Die für eine eventuelle Strafverfolgung gesicherten Proben werden für eine festgelegte Frist aufbewahrt (siehe unten).

In Fulda kann das sichergestellte Material von der Klinik an die Schutzambulanz im Gesundheitsamt Fulda zur Aufbewahrung gegeben werden. Dort wird das verpackte Material gelagert und erst im Fall einer Anzeigeerstattung an die Polizei übergeben und ausgewertet.

Die Aufbewahrungsfrist in der Schutzambulanz Fulda beträgt derzeit 1 Jahr. Nach dieser Frist werden die Proben automatisch vernichtet.
Achtung: Darüber werden Sie nicht mehr gesondert informiert!
D.h. Sie müssen innerhalb von einem Jahr entscheiden, ob die in der Schutzambulanz lagernden Proben bei Bedarf für ein Strafverfahren genutzt werden sollen.

Die im Krankenhaus verbleibenden Unterlagen werden dort im Rahmen der gesetzlichen Frist verwahrt.

Die Verjährungsfrist beträgt bis zu 20 Jahre beginnend ab dem vollendeten 30. Lebensjahr.

Weitere Informationen unter: www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de

Mögliche Schwangerschaft - Pille danach

Besteht aufgrund einer Vergewaltigung die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft, so können Sie die "Pille danach" nehmen.

Die "Pille danach" ist so früh wie möglich, je nach Präparat bis zu 72 oder 120 Stunden nach dem Sexualdelikt, einzunehmen. Sie ist rezeptfrei in den Apotheken erhältlich. 
Bei Mittellosigkeit ist eine Erstattung der Kosten und Rezeptgebühren nach Rücksprache mit der Schutzambulanz möglich.

Die "Pille danach" kann Sie vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen: je früher Sie sie einnehmen, desto sicherer die Wirkung. Der Eisprung wird verhindert oder verzögert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gynäkologin bzw. Ihren Gynäkologen oder die Schutzambulanz.

Wie weiter?

Versuchen Sie, nicht alleine zu bleiben. Sie können sich direkt nach der Tat und auch später für klärende und unterstützende Gespräche und Informationen an die unten stehenden Hilfs- und Beratungsstellen wenden. Die Beratung ist kostenlos und kann anonym genutzt werden.

Wenn Sie kein oder wenig Deutsch verstehen oder gehörlos sind, ziehen wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzu.

Themen der telefonischen oder persönlichen Beratung können sein:

- Wie kann ich mich schützen?
- Wie will ich weiter vorgehen?
- Wer kann mich unterstützen?
- Welche Rechte habe ich? Will ich anzeigen oder nicht?
- Welche weiteren Hilfen gibt es?

Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie Fragen zum medizinischen befund- bzw. spurensichernden Vorgehen haben oder wenn Sie Adressen (z.B. von Fachpraxen) benötigen.

An diese Kliniken können Sie sich wenden:

Klinikum Fulda - Frauenklinik
Pacellialle 4 | 36043 Fulda
Tel.  0661 845909 (Frauenklinik, Mo-Fr 9-11 Uhr)
oder 0661 846150 (Zentrale Notaufnahme, jederzeit)

Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda gGmbH -
Frauenklinik und Geburtshilfe

Buttlarstraße 74 | 36039 Fulda
Tel.  0661 155412 (Notaufnahme, jederzeit)

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, machen Sie möglichst im Voraus einen Termin aus und weisen darauf hin, dass es sich um eine Versorgung nach Vergewaltigung handelt. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: Kliniken: Soforthilfe nach Vergewaltigung (soforthilfe-nach-vergewaltigung.de).

Hilfs- und Beratungsstellen im Landkreis Fulda:

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Rittergasse 4 | 36037 Fulda
info(at)skf-fulda.de | https://www.skf-fulda.de
Tel.  0661 8394 15 
oder 0661 8394 10

pro familia - Beratungsstelle Fulda
Heinrichstraße 35 | 36037 Fulda
fulda(at)profamilia.de | www.profamilia.de/fulda
Tel.  0661 4804 9690
oder 0177 876915

Schutzambulanz Fulda
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3 | 36043 Fulda
schutzambulanz(at)landkreis-fulda.de
Tel. 0661 6006 6060

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Schutzambulanz
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Telefon: 0661 6006-6060
Fax: 0661 6006-6161
E-Mail: schutzambulanz(at)landkreis-fulda.de

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E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de