Landkreis Fulda
- Gewerberecht -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Telefon: (0661) 6006 – 0
Fax: (0661) 6006 – 1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de
Immobiliardarlehensvermittler
Seit 21.März 2016 ist das Vermitteln von Immobiliardarlehn nach § 34 i GewO (Gewerbeordnung) erlaubnispflichtig.
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag durch den Landkreis Fulda. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis sind
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkunde (gemäß ImmVermV)
Ausführliche Informationen zum Erlaubnisverfahren und den erforderlichen Unterlagen können Sie unseren Merkblättern entnehmen
Vordrucke und Merkblätter
Antragstellung
- Merkblatt: Erteilung einer Erlaubnis nach §34 i GewO
- Antrag: Erlaubnis nach § 34 i GewO
- Anlage 1: Angaben zum/r Betriebsleiter/in
Berufshaftpflichtversicherung
Registrierung bei der Industrie und Handelskammer Fulda
FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Gewerbe
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr