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Kommunal-/Finanzaufsicht

Gemäß Art. 137 der Hessischen Verfassung sind die Gemeinden in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung die ausschließlichen Träger der gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung. Das Recht der Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten wird den Gemeinden vom Staat gewährleistet. Die Aufsicht des Staates beschränkt sich darauf, dass die Verwaltung im Einklang mit den Gesetzen geführt wird. Die Kommunalaufsicht erschöpft sich somit in einer Rechtmäßigkeitskontrolle.

Bei der Kommunalaufsicht handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, welchen durch den Landrat als Behörde der Landesverwaltung wahrgenommen wird. Obere Kommunalaufsichtsbehörde ist für die Kommunen im Landkreis Fulda das Regierungspräsidium Kassel. Oberste Kommunalaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in Wiesbaden.

Aufgabenbereiche der Kommunalaufsicht:

  • Allgemeine Rechtsaufsicht über die Kommunen und Zweckverbände im Landkreis Fulda
  • Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister und Beigeordnete der Kommunen und von sonstigen Eingaben
  • Rechtliche Beratung der Kommunen
  • Organisation und Durchführung der Bürgermeisterdienstversammlungen
  • Ehrensold

Aufgabenbereiche der Finanzaufsicht:

  • Allgemeine Finanzaufsicht über die Haushaltsführung der Kommunen und Zweckverbände im Landkreis Fulda
  • Prüfung und Genehmigung der Haushalts- und Wirtschaftspläne der Kommunen, ihrer Eigenbetriebe und der Zweckverbände im Landkreis
  • Genehmigung von Bürgschaften
  • Rechtliche Beratung der Kommunen in haushaltsrechtlichen Fragen
  • Überwachung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen
  • Angelegenheiten der örtlichen kommunalen Stiftungen
  • Gemeindefinanzstatistik
  • Kommunaler Finanzausgleich

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Landkreis Fulda
Kommunalaufsicht, Wahlen, Gefahrenabwehr
Wörthstraße 15
36037 Fulda

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Telefon: 0661 6006-0
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