Fischerei
Der Weg zum Fischereischein
Für das Lösen des ersten Fischereischeins ist in der Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
Vorbereitungslehrgang
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang abhängig. Aktuell werden im Landkreis Fulda leider keine Kurse angeboten. Es besteht die Möglichkeit an einem Online‐Kurs teilzunehmen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Verband Hessischer Fischer e. V.
Fischerprüfungstermine 2025
Im Landkreis Fulda findet die nächste Prüfung voraussichtlich im Frühjahr 2025 statt.
Fischereischein
Der Fischereischein ist nach bestandener Prüfung unter Vorlage des Prüfungszeugnisses beim Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Ordnungswesen
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de
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Telefon: 0661 115 oder 0661 6006-0
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Bitte wenden Sie sich hierzu an den Bürgerservice.
Darüberhinaus können Sie zu den vorgenannten Zeiten beim Bürgerservice angeforderte Unterlagen oder Antragsformulare abgeben.
Weiterhin können fertiggestellte Erlaubnisse nach einer Mitteilung meinerseits dort abgeholt werden.