Die wichtigsten Formulare und Merkblätter sind für Sie im pdf-Format bereitgestellt. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des digitalen Ausfüllens dieser Formulare und übersenden Sie uns diese gerne vorab per E-Mail an ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de. Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.
Die dazugehörigen Erlaubnisdokumente können Sie anschließend persönlich am Bürgerservice im Landratsamt abgeben oder per Post über die obengenannte Adresse einreichen.
Sollten Sie darüber hinausgehende Formulare benötigen oder Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sprengstoffrecht
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Aufbewahrung:
- Aufbewahrungserklärung (Lagerung kleiner Mengen an Treibladungspulver)
- Merkblatt zum Umgang mit Treibladungspulver und dessen Aufbewahrung
(Quelle: arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/stofflicher-arbeitsschutz/sprengstoff-und-pyrotechnik/Stand 20.06.2024)