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Bekämpfung der Schwarzarbeit

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind schwere Verstöße gegen die Grundlagen unseres Sozialstaates. Sie verhindern den Abbau von Arbeitslosigkeit, gefährden bestehende Arbeitsplätze und belasten die Sozialkassen. Durch den unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Sie können im Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Der Schaden, der dadurch Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmern und der Versicherungsgemeinschaft und auch jedem Steuerzahler entsteht, ist immens groß. Schwarzarbeit ist also nicht billig zu haben. Alle sind aufgerufen, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht zu verharmlosen, sondern zu bekämpfen. 

Der Landkreis Fulda bekämpft die illegale Gewerbe- und Handwerksausübung.

Eine illegale Gewerbe- und Handwerksausübung liegt immer dann vor wenn:

  • ein stehendes Gewerbe nicht angezeigt wird oder
  • die erforderliche Karte als ein Reisegewerbetreibender nicht besitzt oder
  • ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt oder
  • als Auftraggeber Werkleistungen  in erheblichem Umfang ausführen lässt.

Wir arbeiten mit einer Vielzahl anderer Behörden insbesondere Zollbehörden, Arbeitsagentur, Finanzbehörden und Sozialleistungsträgern zusammen. Zusätzlich zu unserem Außendienst sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Sie stellen einen wichtigen Bestandteil einer wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit dar. Selbstverständlich gehen wir auch allen Anzeigen nach, die uns anonym erreichen. Zur Aufnahme von Ermittlungen sind möglichst konkrete Darstellungen des Sachverhalts notwendig. Allein der Hinweis, dass jemand Schwarzarbeit erbringt, lässt keine Erfolg versprechenden Ermittlungen zu. Hilfreich sind insbesondere Angaben zu folgenden Fragen:

  • Wer arbeitet?
  • Wer ist der Auftraggeber?
  • Wo wird gearbeitet?
  • Welche Arbeiten werden ausgeführt?
  • Seit wann wird gearbeitet?
  • Welche Fahrzeuge stehen vor der Baustelle/dem Grundstück/dem Haus?
  • Wie lauten die Kennzeichen der Fahrzeuge?
  • Wie lange werden die Arbeiten voraussichtlich noch andauern?
  • Wann wird gearbeitet?

Rechtliche Grundlagen:

  • Gesetz zu Bekämpfung  der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
  • Handwerksordnung
  • Ordnungswidrigkeitsgesetz

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gewerbe
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

 

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