Vertragsnaturschutz
Der Landkreis Fulda ist für die Bearbeitung des Hessischen Vertragsnaturschutzes auf landwirtschaftlichen Flächen zuständig. Der Vertragsnaturschutz im Offenland wird zur Zeit überwiegend über das
Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)
abgewickelt.
Für das HALM können Anträge zusammen mit dem jeweiligen Agrarantrag bis zum 01.10 eines jeden Jahres gestellt werden. Die Auswahl der Flächen erfolgt über eine Prioritätenliste, die Verpflichtungen beginnen dann im folgenden Jahr.
Gefördert werden im HALM u. a. die Verfahren Ökologischer Landbau, besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau, auf Dauergrünland (Grünlandextensivierung) und bei Dauerkulturen, sowie der Arten und Biotopschutz.
weitere Informationen/Unterlagen/Links:
HALM 2 Maßnahmen Übersicht
HALM 2 Richtlinien
HALM Schlagkartei
HALM - H.3 tierschonende Mahd Dokumentation
HALM - Viewer (neuer Name: Agrarviewer; interaktive Karte der Förderkulissen)
HALM - Infos WI-Bank (Richtlinie, Antragsformulare, ...)
HALM - Hinweise Passwort zurücksetzen
Hinweise zur Anmeldung im Agrarportal
Hinweise zum Leeren des Cache-Speichers
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-79 50
E-Mail: naturschutz(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch, Freitag
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