Landkreis Fulda App

Aufforstung/Rodung

Der Landkreis ist zuständig für die Genehmigung von Waldneuanlagen und Waldrodungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Rodungsanträge

Rodungsanträge werden formlos über das entsprechende Forstamt oder bei der Kreisverwaltung gestellt.

Hierbei sind der Umfang, die genaue Lage und der Grund für die Rodung anzugeben.

Aufforstungsanträge

Aufforstungsanträge werden nach Beratung durch den Revierförster über die zuständigen Forstämter gestellt und von diesen an den Landkreis weitergeleitet.

Das entsprechende Antragsformular ist über diese Website und bei den Forstämtern erhältlich. Für den Aufforstungsantrag ist vom Antragsteller lediglich die erste Seite auszufüllen (ggf. Anlagen beifügen!). Die zweite Seite enthält ein Bearbeitungsblatt, das vom Antragsteller in Zusammenarbeit mit dem Forstamt auszufüllen ist.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-79 50
E-Mail: naturschutz(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

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Montag, Dienstag, Donnerstag 
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Telefax: (06 61) 60 06-10 99

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