Aufforstung/Rodung
Der Landkreis ist zuständig für die Genehmigung von Waldneuanlagen und Waldrodungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Rodungsanträge
Rodungsanträge werden formlos über das entsprechende Forstamt oder bei der Kreisverwaltung gestellt.
Hierbei sind der Umfang, die genaue Lage und der Grund für die Rodung anzugeben.
Aufforstungsanträge
Aufforstungsanträge werden nach Beratung durch den Revierförster über die zuständigen Forstämter gestellt und von diesen an den Landkreis weitergeleitet.
Das entsprechende Antragsformular ist über diese Website und bei den Forstämtern erhältlich. Für den Aufforstungsantrag ist vom Antragsteller lediglich die erste Seite auszufüllen (ggf. Anlagen beifügen!). Die zweite Seite enthält ein Bearbeitungsblatt, das vom Antragsteller in Zusammenarbeit mit dem Forstamt auszufüllen ist.
Formular/Online-Service:
Links:
HMUKLV - Bereich Forst
Die hessischen Forstämter
Landesbetrieb Hessen-Forst
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-79 50
E-Mail: naturschutz(at)landkreis-fulda.de
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