Das Online-Antragsverfahren für Eingriffe in Natur und Landschaft
Für Eingriffe jeglicher Art (z.B. Hausbau oder Aufschüttungen) ist in der Regel die Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich (vgl. § 17 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Je nach Umfang des Eingriffs wird die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Antragsbearbeitung von anderen Behörden (z.B. Untere Bauaufsichtsbehörde) beteiligt. Es kommt aber auch vor, dass aufgrund anderer Rechtsvorschriften keine andere Behörde zuständig ist. In diesem Fall ist der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen (vgl. § 17 Abs. 3 BNatSchG).
Der Antrag auf eine Zulassung gemäß § 17 Abs. 3 BNatSchG kann auch über ein Online-Formular gestellt werden. Der folgende Link führt Sie zum Online-Antragsverfahren:
Online-Antrag stellen
Vorteil des Online-Antrags ist, dass Sie ganz bequem von Zuhause aus Ihren Antrag bei uns stellen können. Dieser wird unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde eingehen und für die Sachbearbeitung vorbereitet. Sobald die Sachbearbeitung begonnen hat, bekommen Sie automatisch eine E-Mail mit dem dazugehörigen Aktenzeichen, was bei Rückfragen die Bearbeitung vereinfacht.
Für den Antrag gemäß § 17 Abs. 3 BNatSchG benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Art des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Skizze
- Lagedaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Eingriffs-/Ausgleichsplanung bestehend aus:
- Bestandsplan
- Maßnahmenplan
- Bilanzierung (momentaner Kostenfaktor pro Biotopwertpunkt 0,56€)
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-79 50
E-Mail: naturschutz(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
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