Naturschutzrechtliche Fragen / Artenschutz
Für naturschutzrechtliche Fragen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie hat den Auftrag, Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, andere Fachbehörden, Planungsbüros und sonstige Institutionen beraten und informiert. Die Naturschutzbehörde nimmt Stellung zu Vorhaben aller Art, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können, unter Berücksichtigung der zu vertretenden gesetzlichen Belange.
Aufgaben
- Bewertung und Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft und deren Ausgleich/Ersatz
- Landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen im Landschaftsschutzgebieten
- Abstimmung von vorgezogenen Ersatzmaßnahmen (Ökokonten)
- Verfolgung illegaler Maßnahmen/Ordnungswidrigkeiten
- Stellungnahmen in Verfahren als Träger öffentlicher Belange
- Artenschutzmaßnahmen
- Ausweisung und Betreuung von Naturdenkmalen
Links:
Informationen zu Eingriff und Kompensation (HMUKLV)
-> Formblatt zur Berechnung (Excel-Datei)
-> Kompensationsverordnung (Text) nach "Kompensationsverordnung - KV" suchen!
Berater für Wildbienen, Hummeln, Hornissen und Wespen im Landkreis Fulda
Empfehlungen für die fachgerechte Pflege von Feldhecken
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis
Bundesamt für Naturschutz (Artenschutz, CITES)
Arten- und Biotopschutz (HMUKLV)
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-79 50
E-Mail: naturschutz(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr