Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Brandschutz und Allgemeine Hilfe sind die klassichen Aufgaben einer Feuerwehr. Man versteht darunter Maßnahmen gegen Brände und andere Gefahren, insbesondere durch Explosionen, Unfälle und schadenbringende Naturereignisse.
In diesem Aufgabenbereich ist der Landkreis Fulda als Aufsichtsbehörde für seine Städte und Gemeinden zuständig. Außerdem nimmt der Landkreis die überörtlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahr.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG). Der Gesetzestext und die zugehörigen Verordnungen und Erlasse können in der jeweils gültigen Fassung in der Infothek des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport heruntergeladen werden.
Brandschutz
Bilder:
Feuerwehr: adobe stock © Michael Stifter, Foto: 44856998
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Vorbeugender Brandschutz: Eigentum Landkreis Fulda
Aus- und Fortbildung: Eigentum Landkreis Fulda
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Landkreis Fulda
Gefahrenabwehr
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
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