Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)
Was wird gefördert?
- Neubauten
- Baumaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die die Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden
- Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichen Aufwand Wohnraum geschaffen wird
Wer wird gefördert?
- Natürliche oder juristische Personen
- Geeignetes Baugrundstück muss zur Verfügung stehen oder der Erwerb muss gesichert sein
- Mindestens 15 % Eigenleistung
Konditionen
Darlehen
Die Darlehenssumme richtet sich nach den örtlichen Bodenpreisen:
Grundstückswert je m² Boden einschl. Erschließungskosten und Grunderwerbssteuer | Darlehen je m² Wohnfläche |
Unter 300 Euro | 1.700 Euro |
300 Euro bis unter 400 Euzo | 1.900 Euro |
400 Euro bis unter 500 Euro | 2.100 Euro |
500 Euro bis unter 600 Euro | 2.300 Euro |
Ab 600 Euro | 2.500 Euro |
Zusätzlich für rollstuhlgerechte Wohnungen | 150 Euro |
Für Gemeinschaftsräume | 500 Euro |
- Für einen Aufzug je Wohneinheit 3.500 Euro, maximal 45.000 Euro
- Die Zinsen werden parallel zur Mietpreis- und Belegungsbindung in voller Höhe durch das Land Hessen übernommen (abweichend Variante 1)
- Die Tilgung beträgt in der Regel 2 %
Finanzierungszuschuss
Variante 1 | 20 % Finanzierungszuschuss der Darlehenssumme bei einer 15-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung |
Variante 2 | 30 % Finanzierungszuschuss der Darlehenssumme bei einer 20-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung |
Variante 3 | 40 % Finanzierungszuschuss der Darlehenssumme bei einer 25-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung |
Effizienzhausstandard 40 | Zusätzlich 150 Euro je m² Wohnfläche |
Voraussetzungen
- Aufnahme in das Förderprogramm vor Baubeginn
- Gesichertes Baurecht (Baugenehmigung)
- Nachgewiesene wirtschaftliche Durchführung
- Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit
- Wohnraum darf nicht veräußert werden
- Kein Wohnraum für Antragsteller oder Familienangehörige
- Kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von mindestens 10.000 Euro je Wohneinheit
- Miete 25 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, die aktuellen Grenzwerte können bei der Wohnungsbauförderstelle erfragt werden
Weitere Informationen
Mietwohnungsbau geringe Einkommen
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Wörthstraße 15
36037 Fulda
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Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-70 77
E-Mail: wohnungsbau(at)landkreis-fulda.de
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