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Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)

Was wird gefördert?

  • Neubauten
  • Baumaßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die die Gebäude auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden
  • Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichen Aufwand Wohnraum geschaffen wird

 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche oder juristische Personen
  • Geeignetes Baugrundstück muss zur Verfügung stehen oder der Erwerb muss gesichert sein
  • Mindestens 15 % Eigenleistung

 

Konditionen

Darlehen
Die Darlehenssumme richtet sich nach den örtlichen Bodenpreisen:

Grundstückswert je m² Boden einschl. Erschließungskosten und Grunderwerbssteuer

Darlehen je m² Wohnfläche

Unter 300 Euro

1.700 Euro

300 Euro bis unter 400 Euzo

1.900 Euro

400 Euro bis unter 500 Euro

2.100 Euro

500 Euro bis unter 600 Euro

2.300 Euro

Ab 600 Euro

2.500 Euro

Zusätzlich für rollstuhlgerechte Wohnungen

150 Euro

Für Gemeinschaftsräume

500 Euro

  • Für einen Aufzug je Wohneinheit 3.500 Euro, maximal 45.000 Euro
  • Die Zinsen werden parallel zur Mietpreis- und Belegungsbindung in voller Höhe durch das Land Hessen übernommen (abweichend Variante 1)
  • Die Tilgung beträgt in der Regel 2 %

 

Finanzierungszuschuss

Variante 1

20 % Finanzierungszuschuss der Darlehenssumme bei einer 15-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung

Variante 2

30 % Finanzierungszuschuss der Darlehenssumme bei einer 20-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung

Variante 3

40 % Finanzierungszuschuss der Darlehenssumme bei einer 25-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung

Effizienzhausstandard 40

Zusätzlich 150 Euro je m² Wohnfläche

 

Voraussetzungen

  • Aufnahme in das Förderprogramm vor Baubeginn
  • Gesichertes Baurecht (Baugenehmigung)
  • Nachgewiesene wirtschaftliche Durchführung
  • Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit
  • Wohnraum darf nicht veräußert werden
  • Kein Wohnraum für Antragsteller oder Familienangehörige
  • Kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von mindestens 10.000 Euro je Wohneinheit
  • Miete 25 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, die aktuellen Grenzwerte können bei der Wohnungsbauförderstelle erfragt werden

 

Weitere Informationen
Mietwohnungsbau geringe Einkommen

 

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Kontakt:

Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-70 77
E-Mail:   wohnungsbau(at)landkreis-fulda.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:30 Uhr - 18:00 Uhr

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Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
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