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Immissionsschutz

Der Landkreis Fulda nimmt die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde wahr.

Unter „Immissionsschutz“ werden sämtliche Bemühungen verstanden, Immissionen auf ein für die Menschen und die Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Unter Immissionen versteht man Einwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und sonstigen Umwelteinwirkungen. Immissionen sind nach dem Stand der Technik soweit zu vermeiden bzw. zu reduzieren, dass lediglich nicht vermeidbare Einwirkungen hingenommen werden müssen. 

Die Kreisverwaltung hat gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz und der dazu erlassenen vielschichtigen Rechtsverordnungen, Richtlinien und sonstige Handlungsempfehlungen verschiedener Zuständigkeiten abzudecken. Beispielhaft ist die Kreisverwaltung für die  Betrachtung von Immissionen durch Heizungsanlagen (Kleinfeuerungsanlagen), Freizeit-, Sport- und Gaststättenlärm, landwirtschaftliche Betriebe, Baustellen etc. zuständig. Die in diesem Zusammenhang notwendige Ausübung von Überwachungsaufgaben gestaltet sich mitunter sehr komplex, da keine für alle Belange zutreffenden konkreten Regelungen und Handlungsvorgaben existieren und somit individuell ein Ausgleich der Interessen herbeigeführt werden muss.

Regelmäßig kommt es zu Beschwerden über Rauchbelästigungen durch kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kachelöfen, etc.). Oftmals liegt die Ursache hierfür in der nicht sachgemäßen Nutzung des Brennstoffes Holz. Daher verweist die Untere Immissionsschutzbehörde auf nachfolgendes Merkblatt, welches den richtigen Umgang beim Heizen mit Holz anschaulich beschreibt:

Heizen mit Holz – So geht's richtig (fnr.de)

 

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