Denkmalpflege
DENKMALPFLEGE
Der Begriff des Baudenkmals hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Der überkommene Denkmalbegriff bezog sich vor allem auf Schlösser, Burgen, Kirchen, Rathäuser und ähnlich bedeutende Bauwerke. Heute hat sich ein umfassender Begriff des Baudenkmals durchgesetzt. So werden inzwischen auch Industriegebäude, „normale Wohnhäuser”, ganze Siedlungen und Hausgruppen als Baudenkmale angesehen, soweit sie geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich oder städtebaulich Bedeutung haben.
Allgemeine Informationen Denkmalrechtliche Genehmigung
Schon in der Beantragungs- und Planungsphase hat sich immer wieder gezeigt, dass durch die Beauftragung von im Denkmalschutz erfahrenen Architekten und Handwerkern viele Ärgernisse und im Verfahren auftretende Kosten vermieden werden können. Informieren Sie sich daher im Voraus, ob die von Ihnen gewählten Firmen Erfahrungen in Sachen Denkmal vorweisen können.
Bei baulichen Veränderungen an Denkmalen besteht der Grundsatz, dass der Denkmalwert eines Gebäudes erhalten bleiben muss und alle Veränderungen der Bausubstanz zu dokumentieren sind.
Zuständige Fachbehörde für die Erfassung der Kulturdenkmäler und die Führung des Denkmalverzeichnisses ist in Hessen das Landesamt für Denkmalpflege. Die Denkmalausweisung zahlreicher Landkreise und Städte kann über das DenkXweb von jedermann eingesehen werden.
Das Denkmalverzeichnis für den Landkreis Fulda befindet sich derzeit noch in Bearbeitung durch das Landesamt für Denkmalpflege.
Lediglich für die Gemeinden Burghaun, Eiterfeld, Hünfeld, Nüsttal und Rasdorf finden Sie die entsprechenden Denkmallisten und -karten unter folgendem Link:
https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/
Für alle anderen Gemeinden im Landkreis Fulda können sich Eigentümerinnen und Eigentümer für eine rechtssichere Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis direkt an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wenden:
denkmalverzeichnis.wi(at)lfd-hessen.de
oder
- Wann muss eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt werden?
- denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen
- Welche Unterlagen sind für die Untere Denkmalbehörde zur Bearbeitung eines Antrags notwendig?
- wichtige Hinweise
- steuerrechtliche Hinweise
- weiterführende Links
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-70 77
E-Mail: bauaufsicht(at)landkreis-fulda.de
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