Landkreis Fulda App

wichtige Hinweise

Beginn der Baumaßnahmen

Mit der Ausführung denkmalrechtlich genehmigungspflichtiger Maßnahmen darf erst nach Vorliegen der denkmalrechtlichen Genehmigung begonnen werden. Zuwiderhandlungen können mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden.

 

weitere Genehmigungen

Soweit weitere Genehmigungen nach öffentlichem Recht notwendig sind, sind diese bei der jeweils zuständigen Behörde zu beantragen.

 

Dauer der Bearbeitung

Der schriftliche Genehmigungsantrag ist in Papierform frühzeitig, vor Beginn der geplanten Maßnahmen im Original und mit zwei weiteren Ausfertigungen (Kopie), unterschrieben und mit allen für die Beurteilung des Vorhabens und der Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsicht des Landkreises Fulda (Denkmalschutzbehörde) einzureichen.

Nach Vollständigkeit des Antrages kann von einer Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Monaten ausgegangen werden, je nach Komplexität des Antrages.

 

fachliche Unterstützung

Sofern es für die Beurteilung der geplanten Maßnahmen erforderlich ist, kann verlangt werden, dass der Genehmigungsantrag durch vorbereitende Untersuchungen am Kulturdenkmal zu ergänzen ist. Es empfiehlt sich daher, bereits vor Erstellung der Antragsunterlagen mit einem denkmalfachlich qualifizierten Planer oder Handwerksbetrieb Kontakt aufzunehmen.

Eine Liste möglicher Handwerksbetreibe finden Sie zum Beispiel unter

https://denkmalpflegeberatung.de/handwerkersuche/

https://www.restaurierung-handwerk.de/de

https://restaurator-im-handwerk.de/mitglieder/

 

 

 

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Landkreis Fulda
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Wörthstraße 15
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Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-70 77
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