wichtige Hinweise
Beginn der Baumaßnahmen
Mit der Ausführung denkmalrechtlich genehmigungspflichtiger Maßnahmen darf erst nach Vorliegen der denkmalrechtlichen Genehmigung begonnen werden. Zuwiderhandlungen können mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden.
weitere Genehmigungen
Soweit weitere Genehmigungen nach öffentlichem Recht notwendig sind, sind diese bei der jeweils zuständigen Behörde zu beantragen.
Dauer der Bearbeitung
Der schriftliche Genehmigungsantrag ist in Papierform frühzeitig, vor Beginn der geplanten Maßnahmen im Original und mit zwei weiteren Ausfertigungen (Kopie), unterschrieben und mit allen für die Beurteilung des Vorhabens und der Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsicht des Landkreises Fulda (Denkmalschutzbehörde) einzureichen.
Nach Vollständigkeit des Antrages kann von einer Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Monaten ausgegangen werden, je nach Komplexität des Antrages.
fachliche Unterstützung
Sofern es für die Beurteilung der geplanten Maßnahmen erforderlich ist, kann verlangt werden, dass der Genehmigungsantrag durch vorbereitende Untersuchungen am Kulturdenkmal zu ergänzen ist. Es empfiehlt sich daher, bereits vor Erstellung der Antragsunterlagen mit einem denkmalfachlich qualifizierten Planer oder Handwerksbetrieb Kontakt aufzunehmen.
Eine Liste möglicher Handwerksbetreibe finden Sie zum Beispiel unter
https://denkmalpflegeberatung.de/handwerkersuche/
https://www.restaurierung-handwerk.de/de
https://restaurator-im-handwerk.de/mitglieder/
FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-70 77
E-Mail: bauaufsicht(at)landkreis-fulda.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
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