Behindertengerechter Umbau
Das Land Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück
- Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung
- Verbesserung der Bewegungsfreiheit
- Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern
- Beseitigung von Stufen und Schwellen
- Errichtung von Rampen
- Gestaltung der Treppen
- Einbau von geeigneten Aufzügen (z.B. Treppenschrägaufzug), Küchen, Toilettenräumen und Bädern
- Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
- Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen (z.B. halbhoch angebrachte Sicherungskästen im Treppenhaus, niedrige Türen)
Nicht förderfähige Maßnahmen
Nicht förderfähig sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite.
Behindertengerechter Umbau
Formular:
Anmeldeformular
Die Anmeldung kann über folgenden Link beantragt werden:
Anmeldung behindertengerechter Umbau (ekom21.de)
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Landkreis Fulda
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