Landkreis Fulda App

Baubeginn/Bauüberwachung

Eine Baugenehmigung gilt drei Jahre. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Zeit mit dem Bauvorhaben begonnen haben, erlischt die Baugenehmigung. Die Baugenehmigung erlischt auch, wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wird. Sie können allerdings auch einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag muss aber vor Ablauf der Frist gestellt werden. 

Vor Baubeginn müssen die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Der Baubeginn selbst ist der Bauaufsicht mindestens eine Woche vorher anzuzeigen. Zusammen mit der Baubeginnsanzeige ist die Bescheinigung über die bautechnischen Nachweise vorzulegen. Außerdem müssen Sie auch die Fertigstellung des Rohbaus und die endgültige Fertigstellung oder Benutzung der Bauaufsicht anzeigen. Mit der Anzeige über die Fertigstellung des Rohbaus ist gleichzeitig die Bescheinigung darüber vorzulegen, dass die tatsächliche Bauausführung den bautechnischen Nachweisen entspricht.

Der/die von Ihnen beauftrage Bauleiter/Bauleiterin muss die jeweiligen Anzeigen mit unterschreiben.

Denken Sie bitte auch daran, bei Feuerungsanlagen rechtzeitig den Bezirkschornsteinfegermeister zu informieren. 

Zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde zählt auch die Bauüberwachung. Ob und in welchem Umfang Bauzustandsbesichtigungen durchgeführt werden, hängt von dem Bauvorhaben ab. Die Bauüberwachung kann sich auch auf die Kontrolle der geforderten Bescheinigungen beschränken.

Zum Schluss noch eine Bitte: 

Lesen Sie sich auf jeden Fall Ihre Baugenehmigung sorgfältig durch und beachten Sie unbedingt sämtliche Auflagen und Grüneintragungen. Sie tun damit sich und uns einen Gefallen! 

Alles Nähere finden Sie in den §§ 75, 83 und 84 der Hessischen Bauordnung.

Den vollständigen Gesetzestext können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter www.wirtschaft.hessen.de nachlesen. Dort können Sie auch alle Formulare herunterladen. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst „Bauen und Wohnen“. Viele weitere nützlich Tipps rund ums Bauen enthält auch die Broschüre „Planen und Bauen im Landkreis Fulda“, die für Sie zum kostenlosen Mitnehmen bereit liegt.

FRAGEN! WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Außenstelle Hünfeld:
Am Anger 4
36088 Hünfeld

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-70 77
E-Mail:   bauaufsicht(at)landkreis-fulda.de

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Außenstelle Hünfeld:
Dienstag,
08:30 Uhr - 15:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:30 Uhr - 18:00 Uhr

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de