Krankenhilfe
Personen, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Krankenhilfe vom Träger der Sozialhilfe erhalten. Dies erfolgt entweder über ein Betreuungsverhältnis bei einer Krankenkasse oder durch Gewährung von Krankenhilfe nach Kapitel V des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Die Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Bewilligung ist aber u. a. abhängig vom Einkommen und Vermögen.
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Landkreis Fulda
Zuwanderung
Wörthstraße 15
36037 Fulda
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