Eingliederungshilfe SGB IX (EGH)
Eingliederungshilfe unterstützt leistungsberechtigte Personen, um eine (drohende) Behinderung abzuwenden oder die Folgen einer Behinderung zu mildern. Die Eingliederungshilfe soll eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.