Betreuungsbehörde
Für Erwachsene, die durch Alter, Krankheit, Behinderung oder Unfall in die Situation kommen, dass sie entscheidende Angelegenheiten ihres Lebens (z. B. Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung, Klärung der finanziellen Angelegenheiten, Schriftwechsel mit Behörden und anderen Institutionen) nicht mehr regeln können, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden.
Die Aufgaben der Betreuungsbehörde umfassen u. a. die
- Unterstützung der Betreuungsgerichte bei der Feststellung von aufklärungsbedürftigen Sachverhalten,
- Gewinnung geeigneter Betreuer,
- Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten,
- Beratung und Information zu/über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen und Vorsorgeverfügungen,
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
In einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de/publikationen) finden Sie nähere Informationen über Vorsorge für den Betreuungsfall.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Betreuungsbehörde
Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8778
E-Mail: betreuungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
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