Wohngeld
Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbelastung bei Hauseigentümern (Lastenzuschuss).
Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.
Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII , Bürgergeld nach dem SGB II etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
Antragsformulare können Sie direkt bei der Wohngeldstelle des Landkreises Fulda anfordern oder hier herunterladen:
Umfassende Informationen über das Wohngeld sind auf den Internetseiten des zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu entnehmen.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Wohngeld
Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8705
E-Mail: wohngeldstelle(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung