Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören und die damit nicht dem Freizügigkeitsgesetz/EU unterliegen, sollen ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben werden, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthalt von über fünf Jahren haben. Bis zum 2. Dezember 2013 hieß der ausgestellte Aufenthaltstitel noch Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.