Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Versorgung der Asylbewerber. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Mehr darüber finden Sie bei leistungsrechtliche Betreuung.