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Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG?

Automatische Verlängerung der am 4. März 2024 ablaufenden Aufenthaltserlaubnisse

Mit der Ukraine‐Aufenthaltserlaubnis‐Fortgeltungsverordnung werden ab 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz (einschließlich der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ sowie dem „Rechtlichen Hinweis gemäß § 12 a Abs. 1 AufenthG (Wohnsitzregelung): Der Wohnsitz ist im Land Hessen zu nehmen.“ ) automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer erteilt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Es wird keine neue Aufenthaltserlaubnis benötigt! Deutschland wird die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die per Rechtsverordnung verlängerten Aufenthaltserlaubnisse informieren, so dass auch Reisen in die Ukraine durch Polen oder innerhalb der Europäischen Union mit der nur scheinbar abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis möglich sind.

Sie möchten erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen?

Sie bekommen (nach der Registrierung) in der Regel automatisch einen Termin bei der Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel zu beantragen.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass oder anderes Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Foto

Leistungen für den Lebensunterhalt

Nach dem Termin bei der Ausländerbehörde können Sie Leistungen für den Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherungsschutz) beantragen. Hierfür ist entweder das Kreisjobcenter Fulda oder je nach Wohnort das Sozialamt der Stadt Fulda bzw. des Landkreises Fulda zuständig.  Im Rahmen Ihrer Vorsprache bei der Ausländerbehörde wird Ihnen mitgeteilt, welche der vorgenannten Stellen für Sie zuständig ist und wann bzw. wie Sie dort Leistungen beantragen können.  

Leistungen nach dem SGB II sind beim Kreisjobcenter Fulda (Robert-Kircher-Straße 24, 36037 Fulda) zu beantragen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere wichtige Informationen des Kreisjobcenters (z.B. Öffnungszeiten oder Hinweis zur Terminvereinbarung) finden Sie auf der Internetseite: Startseite (job-fulda.de).

Leistungen nach dem SGB XII beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialamt im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach Ihrem Wohnort (Stadt oder Landkreis Fulda). Hier finden Sie den Antrag, um Leistungen nach dem SGB XII zu beantragen.

Bitte bringen Sie zur Antragsstellung folgende Unterlagen mit:

  • soweit vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass oder anderes Ausweisdokument
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis der Ausländerbehörde über die Beantragung des Aufenthaltstitels

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Allgemeiner Kontakt:

Landkreis Fulda
Sicherheit, Ordnung
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1099
E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de

 

Sie haben abgeschlossenen, möblierten Wohnraum zur Verfügung und möchten diesen gerne geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen? Dann melden Sie sich gerne bei der gemeinsamen Fachstelle Wohnen von Stadt und Landkreis Fulda:
E-Mail: fachstelle-wohnen(at)fulda.de

Sie möchten den geflüchteten Menschen gerne ehrenamtlich helfen? Dann melden Sie sich gerne beim Treffpunkt Aktiv unter:
Telefon: 0661 6006-9490
E-Mail: helfen@landkreis-fulda.de  

 

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