Landkreis Fulda App

Einbürgerung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie sich auf Antrag einbürgern lassen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Einbürgerung.

Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen.

Wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?

Wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?

Einbürgerungsanträge werden von den Kommunen Eichenzell, Eiterfeld, Flieden, Fulda, Großenlüder, Hünfeld, Künzell, Neuhof oder Petersberg selbst entgegengenommen. Sollten Sie in einer der v. g. Kommunen wohnen, wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Einbürgerung bitte an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Bei Wohnsitz in allen anderen Kommunen im Landkreis Fulda können Sie bei uns einen Antrag auf Einbürgerung stellen und sich beraten lassen.

Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an Einbuergerung(at)landkreis-fulda.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Datum der Einreise, besonderer Status (Asylberechtigung/Anerkennung als Flüchtling), Grund Ihrer Anfrage. Nur mit diesen Angaben können wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten. Wenn Sie bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt haben, wenden Sie sich bitte für eine Sachstandsauskunft an die in der Eingangsbestätigung/den Schreiben genannte Person.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich einbürgern lassen? Wer kann sich einbürgern lassen?

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich einbürgern lassen? Wer kann sich einbürgern lassen?

Einen Anspruch auf Einbürgerung hat in der Regel, wer alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • seit 5 Jahren regelmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetztes der BRD bekennt
  • ein unbefristete Aufenthaltsrecht oder einen anderen privilegierten Aufenthaltstitel hat
  • über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt
  • seinen Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld bestreiten kann
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt ist
  • über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit verfügt
  • sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennt
  • keine Mehrehe führt oder ein Verhalten zeigt, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird

 

Von den genannten Voraussetzungen gibt es einige Ausnahmen und es bestehen Sonderregelungen, insbesondere für Familienangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen, Flüchtlinge, Ehe- bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger sowie für ehemalige Gast- und Vertragsarbeiternehmer. Wir beraten Sie gerne.

Nähere Informationen zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie hier:  Voraussetzungen | innen. hessen.de

Einzelheiten finden Sie außerdem in der umfangreichen Broschüre der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Deutsch sein? Aber klar! Wege zur Einbürgerung (integrationsbeauftragte.de)

 

Wer stellt den Einbürgerungsantrag?

Wer stellt den Einbürgerungsantrag?

Jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss einen eigenen Antrag stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen. Der Antrag muss grundsätzlich persönlich abgegeben und alle notwendigen Unterlagen im Original vorgelegt werden. Um einen Termin für die Antragsabgabe zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen. Die Gebühr wird von der Einbürgerungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel erhoben.

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren in Hessen ab?

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren in Hessen ab?

Die Beratung und persönliche Antragsannahme erfolgt beim Landkreis Fulda.

Nachdem die Unterlagen komplett sind, wird der Antrag an das Regierungspräsidium Kassel zur Entscheidung weitergeleitet.

Das Regierungspräsidium stellt die Gebühr in Rechnung und tätigt die notwendigen Anfragen bei den Sicherheitsbehörden und der Ausländerbehörde.

Nach Vorlage der positiven Entscheidung händigt die Einbürgerungsstelle des Landkreises Fulda die Urkunde aus.

Mit Aushändigung der Urkunde wird die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und deutsche Passdokumente können bei der jeweiligen Gemeinde-/Stadtverwaltung beantragt werden.

Antragsformulare

Antragsformulare

Die aktuellen Antragsformulare (gültig ab 27.06.2024) können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport herunterladen. Verfahren | innen. hessen.de

Bitte beachten Sie, dass der 5-seitige Einbürgerungsantrag sowie die Loyalitätserklärung erst bei der persönlichen Abgabe des Antrages in unserer Dienststelle unterschrieben werden dürfen. Alle anderen Formulare können schon zu Hause unterschrieben werden.

 

Folgende Formulare sind von jeder Person über 16 Jahren auszufüllen:

Einbürgerungsantrag

Erklärung zum Einbürgerungsantrag

Informationsblatt Datenschutz

Loyalitätserklärung

Merkblatt zur Verfassungstreue

Einverständniserklärung wirtschaftl. Voraussetzungen SGB II und XII

Einverständniserklärung Ausländerakte

 

Zusätzliche Formulare für Personen mit deutscher Ehe-/Lebenspartnerin/deutschem Ehe-/Lebenspartner

Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit deutscher Ehepartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Nachweise unterscheiden sich je nach Einzelfall. Sämtliche Unterlagen müssen stets im Original vorgelegt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung von einer oder einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer/in erforderlich.

Hier finden Sie eine nicht abschließende Auflistung der regelhaft vorzulegenden Unterlagen. Bei allen Rückfragen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen oder vorzulegenden Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Folgende Dokumente sind immer vorzulegen:

  • Pass/ID-Karte des Heimatstaates
  • Aufenthaltstitel
  • aktuelles Passfoto
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweise ausreichender Deutschkenntnissen (siehe unten)
  • Nachweise von Rechts- und Gesellschaftskenntnissen (siehe unten)
  • Einkommensnachweise (z. B. Arbeitsvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Bescheide über den Bezug von Kindergeld, BaföG, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, etc.)
  • ggf. Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners, Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. Anerkennungsbescheid als Flüchtling vom BAMF
  • ggf. Reiseausweis für Flüchtlinge/Ausländer/Staatenlose
  • ggf. Zertifikat Integrationskurs

 

Wie kann ich ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen:

  • Zertifikat Deutsch (mindestens B1) oder
  • Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (min. Deutsch-Note 4) oder
  • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule (min. Deutsch-Note 4) oder
  • Abschluss eines Studiums in deutscher Sprache
  • Versetzungszeugnisse (2. Halbjahr) der letzten 4 Schuljahre (bei Schülern)

Bei Kindern unter 16 Jahren:

  • Schulbesuchsbescheinigung und
  • letztes Schulzeugnis

 

Wie kann ich Rechts- und Gesellschaftskenntnisse nachweisen:

  • Zertifikat bestandener Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“ (mind. 17 Punkte) oder
  • Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (mind. Note 4 in „Politik und Wirtschaft) oder
  • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule (min. Note 4 in „Politik und Wirtschaft) oder
  • Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums in der Fachrichtung Gesellschaft, Politik, Recht, Soziales oder Verwaltung

Bei Kindern unter 16 Jahren sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachzuweisen. Ein Einbürgerungstest ist nicht erforderlich.

Bei allen Rückfragen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen oder vorzulegenden Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wo kann ich einen Integrations- bzw. Sprachkurs machen?

Wo kann ich einen Integrations- bzw. Sprachkurs machen?

Eine Übersicht über die nach dem Zuwanderungsgesetz zugelassenen Integrations- bzw. Sprachkursträger für das gesamte Bundesgebiet mit Anschriften und Kontaktdaten finden Sie hier:

Link BAMF – Infothek – Liste der zugelassenen Integrationskursträger

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Liste der zugelassenen Integrationskursträger

BAMF-NAvI - Kursorte

 

 

Wo kann ich einen Einbürgerungstest absolvieren?

Wo kann ich einen Einbürgerungstest absolvieren?

Eine Übersicht der Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Hessen finden Sie hier:

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einbürgerung - Prüfstellen in Hessen

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Behördenhaus am Schlossgarten
Einbürgerung
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
einbuergerung@landkreis-fulda.de

 

 

Unsere Öffnungszeiten:
nach vorheriger Terminvereinbarung

telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag
8:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

 

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de