Gewerbliches Abwasser
Bei Einleitungen von gewerblichem Abwasser in kommunale Abwasseranlagen (sog. Indirekteinleitungen) setzt die Wasserbehörde die Anforderungen fest, um die kommunale Abwasseranlage vor Schäden und das Gewässer vor nachteiligen Verunreinigungen zu schützen. Das gewerbliche Abwasser wird dabei bestimmten Herkunftsbereichen zugeordnet, für die wiederum in den einzelnen Anhängen der Abwasserverordnung besondere Anforderungen festgelegt sind. Den Unteren Wasserbehörden obliegt die Überwachung des Anhanges 49 (mineralölhaltiges Abwasser), des Anhanges 50 (Zahnbehandlungen) und des Anhanges 52 (Chemischreinigung).
Die Voraussetzungen für eine Anzeige, sowie die Anzeigeformulare und Betreiberpflichten nach der Indirekteinleiterverordnung (IndV) stehen auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) barrierefrei unter dem Unterpunkt "Indirekteinleiterverordnung" zum Download zur Verfügung. Das Anzeigeformular für Ihre Abscheideranlage nach Anhang 49 der Abwasserverordnung können Sie direkt hier herunterladen.
Nehmen Sie bei Rückfragen gerne Kontakt mit uns auf.
Bei Fragen zu gewerblichem Abwasser (außer Anhang 49, 50 oder 52) verweisen wir auf das Regierungspräsidium Kassel
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Wasser und Bodenschutz
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7900
E-Mail: wasserbehoerde(at)landkreis-fulda.de
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