Allgemeine Informationen
Die Landesregierung hat den Termin für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag auf den 8. Oktober 2023 festgesetzt.
Für die Landtagswahl ist das Land Hessen in 55 Wahlkreise eingeteilt. Für die Kommunen des Landkreises Fulda ergibt sich folgende Zuordnung:
Wahlkreis 14 - Fulda I: Bad Salzschlirf, Fulda, Großenlüder, Hünfeld und Nüsttal
Wahlkreis 15 - Fulda II: Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg (Rhön), Eichenzell, Flieden, Gersfeld (Rhön), Hilders, Hofbieber, Hosenfeld, Kalbach, Künzell, Neuhof, Petersberg, Poppenhausen (Wasserkuppe) und Tann (Rhön)
Die Gemeinden Burghaun, Eiterfeld und Rasdorf sind dem Wahlkreis 11 - Hersfeld zugeordnet.
Gleichzeitig mit der Wahl zum 21. Hessischen Landtag findet die Wahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda statt. Nähere Informationen zur Wahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda finden Sie hier.
In die rechte obere Ecke der Stimmzettel für die Landtagswahl ist ein kleines Loch gestanzt. Dadurch können Blinde und Sehbehinderte den Stimmzettel in eine besondere Wahlschablone einlegen. Ebenfalls in der oberen rechten Ecke des Stimmzettels befinden sich bei Wahl- und Briefwahlbezirken, die für eine repräsentative Wahlstatistik ausgewählt wurden, Aufdrucke bzw. Buchstaben. Diese ermöglichen unter Wahrung des Wahlgeheimnisses die Erkennung des Geschlechts der Wählerinnen und Wähler sowie der Zugehörigkeit zu einer Geburtsjahresgruppe.