Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde/Stadt ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters.