Pachtverträge
Nach § 2 des Landpachtgesetzes sind schriftliche Pachtverträge bei der zuständigen Behörde, hier: Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Landwirtschaft, Wörthstraße 15, 36037 Fulda, anzuzeigen.
Die Beschreibung eines Pachtvertrages dient der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands der Pachtsache beziehungsweise als Grundlage für die Beseitigung von Sachmängeln durch den Verpächter, insoweit dieser sich dazu in der Beschreibung der Pachtsache verpflichtet.
Die Pachtbeschreibung dient auch der Sicherheit des Verpächters und des Pächters im Fall von Auseinandersetzungen. Aus diesem Grund sind die wesentlichen Besonderheiten von Flurstücken zu beschreiben. Liegen solche Besonderheiten nicht vor, kann auf eine gesonderte Darstellung des einzelnen Flurstücks verzichtet werden.
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7010
E-Mail: landwirtschaft(at)landkreis-fulda.de
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