Umsetzung der Rahmenvereinbarung Integration
Zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung Integration haben die Sozial- und Jugendhilfeträger von Stadt und Landkreis Fulda neue Formulare entwickelt. Wir stellen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
- Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder
- Gruppenberechnung (Rahmenvereinbarung 4.5.)
- Berechnung Mindestpersonalbedarf (Rahmenvereinbarung 4.6. - Stand bis 31.07.2020) Für Kindertageseinrichtungen, die die Übergangsvorschrift nach § 57 Abs. 1 HKJGB bis 31.07.2022 in Anspruch nehmen
- Berechnung Mindestpersonalbedarf nach RVI 4.6 (HKJGB Stand ab 01.08.2020) Für Kindertageseinrichtungen, die vor dem 01.08.2020 über keine gültige Betriebserlaubnis verfügten (neue Einrichtungen) und für ALLE Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2022 (Berücksichtigung von 20% Leitungstätigkeit und 22% Ausfallzeiten)