Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Ankunftsnachweise oder humanitäre Aufenthaltserlaubnisse (z.B. für Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtige oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 22, 23 oder 25 Abs. 3 AufenthG) können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein. Ist dies der Fall, ist die Wohnsitznahme auf das Bundesland oder den ausstellenden Landkreis beschränkt.
In besonderen Fällen kann eine Streichung der Wohnsitzauflage beantragt werden.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- Nachweise über den Grund Ihres Wohnsitzwechsels (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise)
- Ggf. Wohnsitznachweis von Familienangehörigen, zu denen der Umzug erfolgen soll
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Ausländerwesen
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1700
auslaenderbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Um Wartezeiten zu vermeiden ...
und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ab sofort um eine vorherige Terminvereinbarung in allen Angelegenheiten gebeten!
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
(nach vorheriger Terminvereinbarung!)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Verpflichtungserklärungen können nur nach vorheriger Terminvergabe ausgestellt werden.
E-Mail: buergerservice-bas(at)landkreis-fulda.de
Telefon: 0661 6006-1070
Die Ausstellung der Verpflichtungserklärungen wird beim Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda vorgenommen!