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Gebühren & Kosten

Gebühren

Gebühren

Entsorgungsgebühren

Entsorgungsgebühren im Landkreis Fulda

Folgende Gebühren gelten für die Direktanlieferung von Abfällen, die im Gebiet des Landkreises Fulda angefallen sind, auf dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach:

AbfallartenGebühr ab
01.01.2025
Hausmüll 173,63 EUR/t
Sperrmüll 173,63 EUR/t
Hausmüllähnliche Gewerbe-, Bau- und sonstige Abfälle 173,63 EUR/t
Rückstände aus Abfallbehandlung 173,63 EUR/t
unbelasteter Erdaushub (nur mit Analyse)
Abfälle im DK I Bereich
Abfälle im DK II Bereich 
(Einhaltung Annahmekriterien muss zuvor durch Analysen nachgewiesen werden, 
Aufwand für Probenahme, Analysen und Fremdkosten wird zusätzlich berechnet.)

18,80 EUR/t
40,39 EUR/t
49,38 EUR/t
 

(Bei einem Schüttgewicht unter 200 kg pro cbm wird für alle vorgennannten Abfälle jeweils ein Aufschlag von 25 % pro Tonne erhoben!)

Gebührenzuschläge für Anlieferungen mit Wertstoffen

Wertstoffanteil > 25 % (Gewicht oder Volumen) = 50 % Gebührenzuschlag
Wertstoffanteil > 50 % (Gewicht oder Volumen) = 100 % Gebührenzuschlag
Wertstoffanteil > 75 % (Gewicht oder Volumen) = Zurückweisung

Benutzung Wertstoffhof / Anlieferung Kleinmengen

- verwertbare mineralische Abfälle (Bauschutt) bis 50 l
- Restabfälle bis 50 l
- Althölzer
  - bis 50 l
  - zwischen 50 l bis 250 l
  - ab 250 l bis 0,5 cbm
  - Papier, Pappe, Karton aus gewerbl. Betrieben bis 0,5 cbm

3,00 EUR
5,00 EUR

2,00 EUR
6,00 EUR
12,00 EUR
6,00 EUR

Zusatzaufwand für Abfälle, die besondere Vorkehrungen beim Einbau in den Deponiekörper erfordern

- Personaleinsatz (je angefangene 15 min)
- Maschineneinsatz (je angefangene 15 min)




10,00 EUR

14,50 EUR

Grundstücksgebühren

1. Abfallgebühren für privat genutzte Grundstücke

Die Abfallgebühr für privat genutzte Grundstücke setzt sich aus folgenden zwei Bestandteilen zusammen:

1.1 Grundgebühr

Sie wird für jede auf dem Grundstück wohnende Person erhoben und beträgt ab 1. Januar 2025 monatlich 2,70 EUR.

Ausnahmen:

  • Keine Veranlagung mehr für das dritte und jedes weitere Kind in einem Haushalt (auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr für diese Kinder in Ausbildung, Studium).
  • Keine Veranlagung von Personen, die keinen eigenen Haushalt bilden, sondern einem Haushalt als fünfte oder weitere Person angehören (auf Antrag).

 

1.2 Gefäßgebühr

Die Gefäßgebühr wird je nach Größe und Abfuhrrhythmus des Müllgefäßes erhoben.
Pro Person und Kalenderwoche müssen mindestens 7,5 l Gefäßraum bereit stehen.

Gefäßgröße   Abfuhrrhythmus   monatliche Gebühr (ab 1. Januar 2025)
120 l14-tägig 7,88 EUR
120 l4 wöchentlich 3,94 EUR
240 l14-tägig 15,76 EUR
240 l4 wöchentlich 7,88 EUR
360 l14-tägig 23,64 EUR
360 l4 wöchentlich 11,82 EUR
660 l14-tägig 43,32 EUR
660 l4 wöchentlich 21,66 EUR
1.100 l14-tägig 72,22 EUR
1.100 l4 wöchentlich 36,11 EUR
Müllsack  3,00 EUR

Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten. Bei einer Befreiung von der Bio-Tonne kann das Volumen der Bio-Tonne gebührenfrei in Restmüllvolumen "umgetauscht" werden.

 

2. Abfallgebühren für gewerblich genutzte Grundstücke

Gewerblich oder sonstig genutzte Grundstücke werden mit einer "gewerblichen Müllgebühr" veranlagt, in der pauschale Grund- und Gefäßgebühren enthalten sind.
Die 4-wöchentliche Abfuhr gewerblicher Restmüllgefäße ist nicht möglich.

Gefäßgröße   monatliche Gebühr 
(ab 1. Januar 2025)
120 l - 14-tägig18,86 EUR
240 l - 14-tägig34,66 EUR
360 l - 14-tägig50,64 EUR
660 l - 14-tägig94,63 EUR
1.100 l - 14-tägig   158,62 EUR
1.100 l auf Abruf79,31 EUR

Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten. Bei einer Befreiung von der Bio-Tonne kann das Volumen der Bio-Tonne gebührenfrei in Restmüllvolumen "umgetauscht" werden.

Gebühren Wertstoffhöfe

Gebühren für die Benutzung der Wertstoffhöfe

Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden (rd. 450.000 EUR jährlich). Aus diesem Grunde müssen für einige Abfälle Gebühren erhoben werden.

Für die Benutzung der Wertstoffhöfe fallen folgende Gebühren an (ab 1. Januar 2025): 

Mengemineralischer Bauschutt    Altholz                 unverwertbare Baurestabfälle  Altpapier (aus Industrie-, Gewerbe- und    Dienstleistungsbetrieben)
Kleinstmengen  
(bis ca. 50 l)

3,00 EUR

2,00 EUR

5,00 EUR

6,00 EUR pro
angefangene 0,5 cbm

Kleinmengen
(50 l bis 250 l)

10,00 EUR

6,00 EUR

15,00 EUR

 
250 l bis 500 l

20,00 EUR

12,00 EUR  

30,00 EUR

 

 

Alle anderen Abfälle und Wertstoffe werden jeweils gebührenfrei angenommen.

Hinweis: Durch eine entsprechende Vorsortierung Ihrer Abfälle vermeiden Sie nicht nur eine zeitraubende und aufwendige Nachsortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof, sondern können auch Benutzungsgebühren sparen.

Kosten der Abfallentsorgung

Kosten der Abfallentsorgung

Eine umweltgerechte Abfallentsorgung ist nicht zum Nulltarif möglich. Neben den reinen Entsorgungskosten und der Einsammlung von Haus- und Sperrmüll müssen auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung verwertbarer und schadstoffhaltiger Abfälle finanziert werden.
Auch für die noch viele Jahrzehnte dauernde Rekultivierung und Nachsorge von Entsorgungsanlagen müssen erhebliche Beträge aufgewendet werden. Hierfür wurden jedoch in der Vergangenheit bereits entsprechende Rückstellungen gebildet.

Um Ihnen einen Eindruck über die Höhe der anfallenden Kosten zu geben, haben wir nachfolgend die wichtigsten in 2020 entstandenen Kostenblöcke aufgeführt, die über die erhobenen Hausmüll- bzw. Abfallgebühren finanziert werden müssen.
Für die Folgejahre sind wegen der aktuellen Preisentwicklungen steigende Kosten für die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle zu erwarten. Eine Anpassung der derzeit geltenden Gebühren ist jedoch in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht erforderlich.

Kosten Zweckverband

1. Kosten des "Zweckverbands Abfallsammlung für den Landkreis Fulda" in 2020

Einsammlung Haus-, Bio-, Altpapier, Sperrmüll, Altholz    

3,4 Mio. EUR

Entsorgung von Haus- und Sperrmüll

2,9 Mio. EUR

Verwertungskosten für getrennt gesammelte Abfälle

2,4 Mio. EUR

Betriebs- und Entsorgungskosten Wertstoffhöfe

0,8 Mio. EUR

sonstige System- und Verwaltungskosten

1,4 Mio. EUR

 GESAMTKOSTEN

 10,9 Mio. EUR

Finanzierung durch:
- Gebühren
- Vermarktungserlöse
- Erstattungen
- angesparte Rücklagen


9,4 Mio. EUR
0,7 Mio. EUR
0,6 Mio. EUR
0,2 Mio. EUR

Kosten Landkreis

2. Kosten des Landkreises Fulda für die Abfallentsorgung in 2020

- Abfallentsorgung in Fremdanlagen (einschl. Transportkosten)
- Umladung/Lagerung von Abfällen
- Allgemeinkosten (Sonderabfälle, Verwaltungskosten u.ä.)
- Aufbau Rücklagen

5,1 Mio. EUR
0,6 Mio. EUR
0,8 Mio. EUR
0,0 Mio. EUR

 GESAMTKOSTEN

6,5 Mio. EUR

Finanzierung durch:
- Abfallgebühren
- Erstattungen
- Sonstige Erlöse
- angesparte Rücklagen


5,4 Mio. EUR
0,3 Mio. EUR
0,0 Mio. EUR
0,8 Mio. EUR
Kosten Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach:
- Betrieb Lager und Umladestation
- Rekultivierungs-/ Nachsorgekosten
  (davon Sickerwasserbehandlung 0,6 Mio. EUR)


0,7 Mio. EUR
2,0 Mio. EUR

 GESAMTKOSTEN

 2,7 Mio. EUR

Finanzierung durch:

  • Erstattungen
  • Gebühren und sonstige Erlöse
  • Zuweisungen
  • angesparte Rückstellungen


0,7 Mio. EUR
0,3 Mio. EUR
0,2 Mio. EUR
1,5 Mio. EUR

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Abfallwirtschaft
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7870
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