LANDKREIS FULDA. Der Landkreis Fulda will sich noch stärker an der Finanzierung des Radwegeausbaus der Kommunen beteiligen. Der Kreisausschuss hat deshalb beschlossen, den bisherigen Anteil von 20 Prozent an den nicht gedeckten Kosten der Kommunen auf 50 Prozent anzuheben.
Ausgangspunkt für die zahlreichen Radwegeprojekte ist das Radwegekonzept des Landkreises Fulda. Das Konzept stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die kreisweite Radverkehrsplanung in den kommenden Jahren im Landkreis Fulda dar. Es soll dabei primär den Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung als Grundlage für weitere Planungen dienen.
Aktuell belaufen sich die Förderquoten aus Bundes- und Landesprogrammen bei Radwege-Bauprojekten auf 70 bis 80 Prozent. Der Eigenanteil der Kommunen liegt damit bei rund 20 bis 30 Prozent. Bisher hat sich der Landkreis Fulda bei diesen nicht gedeckten Kosten mit 20 Prozent beteiligt. Hierzu wurde in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils eine Million Euro im Haushalt bereitgestellt.
Der Landkreis Fulda kommt auch beim Thema Radverkehr der Ausgleichsfunktion durch seine Mitfinanzierung nach, damit solche Vorhaben für die Kommunen überhaupt möglich sind. Um die Kommunen noch mehr zu unterstützen, hat der Kreisausschuss beschlossen, den Anteil des Kreises an den nicht gedeckten Kosten auf 50 Prozent zu erhöhen – auch für die bereits beschlossenen oder begonnenen Maßnahmen.
Auf Basis der ersten Planungen für die ersten 39 Maßnahmen aus dem Radwegekonzept beläuft sich die Beteiligung des Kreises an den nicht gedeckten Kosten auf rund 1,6 Millionen Euro. Der Landkreis beteiligt sich aber nicht nur finanziell an den Vorhaben, sondern hat mit den entsprechenden Kommunen kommunale Arbeitsgemeinschaften gegründet. Der Landkreis möchte vor allem kleinere und ländlichere Kommunen bei der Antragstellung und Administration unterstützen und Hilfestellung leisten. Hinzu kommt nun, dass der Landkreis Fulda ab sofort den Eigenanteil der Kommunen zur Hälfte mitträgt und mitfinanziert.