Auto und Verkehr
Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge (Import aus einem anderen Land):
- ZB II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis bzw. Datenbestätigung des Herstellers
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 30,- €. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 € berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Wichtiger Hinweis: Evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich - hierbei geben Ihnen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle nähere Auskunft
Insofern der Halter nicht persönlich das Fahrzeug anmeldet klicken Sie hier Insofern der Halter eine Firma oder ein Verein ist klicken Sie bitte hier Bei einer Zulassung auf Minderjährige klicken Sie hier
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Kontakt Fulda:
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36043 Fulda
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zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
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(nur nach Terminvereinbarung online oder telefonisch)
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36088 Hünfeld
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Vorsprachen ohne Termin sind Mo.-Fr. zwischen 07:00 – 13:00 Uhr und Samstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr (nur für Privatkunden, keine technische Gutachtenprüfung, keine Terminvergabe) möglich. Bitte bringen Sie für eine Vorsprache ohne Termin ausreichend Wartezeit mit.