Auto und Verkehr
Führerschein
Um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, bedarf es einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtlichen Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. Die Fahrerlaubnis wird in die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T erteilt.
Zuständig für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Fulda ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Fulda.
Terminvereinbarungen sind erwünscht!
Wählen Sie dafür (0661) 60 06 11 00 bzw. 115.
Ebenfalls können Sie sich online einen Termin reservieren, jedoch nicht für Neuerteilung und ausländische Umschreibung.
Samstags ist die telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet!
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt Fulda:
Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1100
Fax: 0661 6006-1143
zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Fax: 0661 6006-1142
fahrerlaubnisbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Fax: 0661 6006-1141
verkehrsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Kontakt Hünfeld:
(nur nach Terminvereinbarung)
Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1813
Fax: 0661 6006-1818
E-Mail: zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
Um Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, wird ausdrücklich zu einer Terminvereinbarung über den Bürgerservice oder online geraten.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
(und nach Terminvereinbarung; von der Terminvereinbarung sind Autohäuser und Zulassungsdienste ausgenommen)
Samstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur für Privatkunden, keine technische Gutachtenprüfung, keine Terminvergabe)
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
(Samstag nicht gewährleistet!)