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Unerlaubter Waffen- oder Munitionsbesitz bleibt bei Abgabe bei Behörde straffrei

Waffenamnestie bis 1. Juli 2018

FULDA, 26.01.2018 - Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt und diese bei der Waffenbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder bei einer Polizeidienststelle abgibt, wird wegen des unerlaubten Besitzes nicht bestraft. Grundlage hierfür ist eine Änderung des Waffengesetzes durch den Bund. Die Amnestieregelung ist Teil des Gesetzes.

Von der Amnestie wird erfasst, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergibt. Besonderer Formulare dafür bedarf es nicht, die zuständige Waffenbehörde oder Polizeidienststelle sollte jedoch zuvor informiert werden. Auf eine Strafe wird in diesen Fällen auch wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Waffenbehörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens verzichtet.

Wichtig: Der Transport von Waffen und Munition ist mit Gefahren verbunden. Schusswaffen sind daher von den Waffenbesitzern entladen zu transportieren. Die Munition beziehungsweise Magazine müssen zuvor entnommen werden. Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen sind durch den Waffenbesitzer ebenfalls in geeigneter Weise zu verstauen  beziehungsweise zu verpacken. Sofern Unsicherheiten beim Umgang mit Waffen bestehen, kann die Unterstützung örtlich zuständiger Polizeidienststellen in Anspruch genommen werden, um die Modalitäten einer gefahrlosen Übergabe abzustimmen. Bei der Übergabe werden personenbezogenen Daten und Angaben zu den Waffen und der Munition erfasst und eine Bescheinigung erteilt. Für Kriegswaffen sowie die dazugehörige Munition gilt die Amnestie nicht.

Zur Abgabe der Waffen bei der Waffenbehörde des Landkreises Fulda wird um vorherige Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 0661/6006-531, -593, -564 und -597 gebeten.

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