FULDA. Seit drei Jahren besteht hessenweit die Möglichkeit, eine Plakette an Häusern, Gärten und Fundstätten anzubringen, die dadurch als Kulturdenkmal zu erkennen sind. Hiervon machen bislang aber nur wenige Eigentümer Gebrauch. Laut der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreis Fulda gilt dies auch für die hiesige Region. Ganz offensichtlich gebe es ein Informationsdefizit.
Die Plakette darf an Bau-, Garten- und Bodendenkmalen oder an konstituierenden Bestandteilen von Denkmalbereichen angebracht werden, die in der vom Landesamt für Denkmalpflege geführten Liste enthalten sind. Mit der Plakette kommen das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen dem Ansinnen nach, Kulturdenkmäler zu kennzeichnen, auf ein denkmalpflegerisches Engagement hinzuweisen oder den erfolgreichen Abschluss von Restaurierungs- beziehungsweise Konservierungsmaßnehmen zu markieren. Ob ein Denkmal eine Plakette erhält, entscheidet aber allein der Besitzer des entsprechenden Anwesens.
Die Denkmalplakette hat etwas das Format einer Hausnummer mit den Maßen 120 x 120 Millimeter. In den Ecken befinden sich vier messingveröste Befestigungslöcher. Sie ist wegen der längeren Haltbarkeit grundemailliert. Auf der weißen Vorderseite sind Wappen und Schrift in gelb, rot, blau und schwarz aufgedruckt. Die Plakette kann einschließlich Kunststoffdübeln und Edelstahlschrauben beim Landesamt für Denkmalpflege formlos per Brief, Fax oder E-Mail bestellt werden. Nach Überprüfung der Denkmaleigenschaften wird sie gegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro (inklusive Porto und Versand) zugeschickt. Weitere Infos unter <link https: lfd.hessen.de service denkmalpkakette>lfd.hessen.de/service/denkmalpkakette.
Kontakt
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Frau Clara Jung
Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden
Fax (0611) 6906-140
E-Mail <link>Clara.Jung@lfd-hessen.de