REGION, 23.07.2018 – Im Bereich von Wohngebäuden und Gärten kann es im Zusammenleben mit Wespen und Hornissen zu Konflikten kommen. Ursache dafür ist eine in den meisten Fällen völlig unbegründete Angst, die auf mangelnde Kenntnis der Tiere und ihres Verhaltens zurückzuführen ist. Durch sachgerechte Information und einfache praktische Maßnahmen lassen sich Ängste und Konflikte beheben und die in der Vergangenheit unter Missachtung von Schutzbestimmungen übliche Abtötung der Tiere vermeiden.
Hummeln, Wildbienen, Hornissen und einige Wespenarten unterliegen dem besonderen Schutz des Naturschutzgesetzes. Sie erfüllen im Kreislauf der Natur wesentliche und unverzichtbare Funktionen zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt. Mit ihrer Bestäubungsleistung tragen sie ganz erheblich zur Ernährung des Menschen bei und sollten daher als Teil der Natur akzeptiert werden.
Um dem steigenden Beratungsbedarf und dem Artenschutz gerecht zu werden, gibt es seit einigen Jahren ein von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda eingerichtetes Beraternetz. Die Berater führen als Sachkundige ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Gerade in den Hochsommermonaten sind sie täglich im Einsatz, viele Anrufe gehen bei ihnen rund um die Uhr ein. Die Aufgabe der Wespenberater ist es nicht, die Tiere abzutöten beziehungsweise ihre Nester zu vernichten, sondern konfliktfreie Lösungen zu einem Miteinander von Mensch und Insekt aufzuzeigen. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Für Ortsbesuche oder konkrete praktische Maßnahmen wird eine angemessene Aufwandsentschädigung erhoben.
Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Kontaktnummern keine 24-Stunden-Notfallnummer sind. Vielmehr sollten Betroffene die Berater zu humanen Zeiten anrufen und deren Hilfe nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Tiere ein ernst zu nehmendes Problem darstellen. So ist die bloße Anwesenheit von Wespen im Garten noch kein Grund, einen Wespenberater zu kontaktieren. Hier helfen bereits einfache Maßnahmen wie eine Ablenkungsfütterung zum Beispiel mit Gelee-Klecksen in einer entfernten Ecke des Gartens. Auch vorhandene Nester müssen kein Problem darstellen. Kollisionen zwischen Mensch und Tier können vermieden werden, wenn man den unmittelbaren Einflugbereich meidet, keine hektischen Bewegungen macht und Ruhe bewahrt. Die Tiere stechen nicht einfach so, sondern nur wenn sie sich bedroht fühlen.
Schwieriger wird es bei Nestern im unmittelbaren Hausbereich wie beispielsweise in Rollo-Kästen. Die Tiere und das Nest hier herauszubekommen und umzusiedeln, ist sehr schwierig und stellt einen hohen zeitlichen Aufwand für den Berater dar. Hinzu kommen handwerkliche Leistungen, die aus versicherungstechnischen Gründen nicht durch den Wespenberater erbracht werden können. Gift sollte schon allein aus Gesundheitsgründen aber nicht eingesetzt werden. Zudem ist das Verfaulen der toten Tiere im Kasten mit erheblichen Verwesungsgerüchen verbunden. Oft hilft es aber schon zu wissen, dass ein vorhandenes Nest kein Dauerproblem darstellt.
Mit Beginn des ersten Frosts verlassen die Tiere das Nest, der Wespenstaat löst sich auf. Die begattete Jungkönigin sucht sich zur Überwinterung eine frostgeschützte Stelle, bis sie im nächsten Frühjahr an einer anderen Stelle ein neues Nest baut. So kann das alte Nest im Herbst nach Ausflug der Tiere wesentlich einfacher entfernt werden, ohne dass man in einen artenschutzrechtlichen Konflikt gerät. Für das nächste Jahr empfiehlt die Naturschutzbehörde, sämtliche Möglichkeiten zum Einschlüpfen abzudichten und die Rollos immer regelmäßig zu benutzen. Verbindungen zum Innenraum beispielsweise über den Rollo-Gurt können von innen zugeklebt werden. Fliegengitter helfen, fliegende Tiere aus Wohnräumen fernzuhalten.
Info
Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Wespenberater gibt bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Fachdienst Natur und Landschaft der Kreisverwaltung unter Telefon (0661) 6006-470.