LANDKREIS FULDA. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Fulda weist daraufhin, dass stark überfüllte und verdichtete Tonnen aus Sicherheitsgründen nicht geleert werden können. In den vergangenen Tagen mussten aus diesem Grund bereits einige Tonnen stehengelassen werden.
Bei der Müllabfuhr muss ein Müllwerker täglich viele hundert Mülltonnen an das Müllfahrzeug bewegen und dort an die Hubvorrichtung hängen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit gibt es europäische Vorgaben, die das Gewicht der Mülltonnen begrenzen. Danach darf eine 120-Liter-Mülltonne bei der Leerung höchstens 60 Kilogramm und eine 240-Liter-Mülltonne höchstens 110 Kilogramm wiegen, um die Arbeitsbelastung der Müllwerker zu begrenzen und eine gefahrlose Leerung sicherzustellen.
Die meisten zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen halten die vorgegebenen Höchstgewichte ein. Allerdings gibt es auch Tonnen, die diese Grenzen teils bei Weitem übersteigen. Hier wurde der Inhalt beispielsweise stark verdichtet oder aber Bauschutt, Erde oder ähnliche Bauabfälle eingefüllt, sodass die Tonnen teilweise kaum mehr zu bewegen sind. Beim Hochheben der zu schweren Tonnen am Fahrzeug kann die vordere Griffleiste, mit der die Tonne in die Hebeeinrichtung eingehängt wird, abreißen. Die herabstürzende Tonne kann zu erheblichen Verletzungen bei den am Fahrzeug stehenden Müllwerkern oder bei Passanten führen.
Um dies zu verhindern, erkennen die Müllfahrzeuge zu schwere Tonnen und blockieren den Entleerungsvorgang. Zu schwere Tonnen können und dürfen nicht geleert werden. Das gilt für Bio-, Altpapier- und Restmüll-Tonnen.
Gleiches gilt auch für überquellende Müllgefäße. Die über die Gefäßwände herausragenden Gegenstände fallen bei der Leerung nicht ins Müllfahrzeug, sondern daneben. Sie verursachen so nicht nur Verschmutzungen auf den Verkehrsflächen, sondern stellen auch eine erhebliche Gefahr für Personen dar und werden deshalb nicht geleert.