Landkreis Fulda App

Newsarchiv

Erstellt:

Informationsveranstaltung des Landkreises Fulda und des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen am Donnerstag, 1. November, um 14.30 Uhr im Gemeindezentrum Künzell / Antragstellung beginnt Ende Oktober

Dürrebeihilfen für die Landwirtschaft

FULDA, 23.10.2018 - Für dürregeschädigte Betriebe in Hessen stehen insgesamt 17,8 Millionen Euro aus dem Dürrehilfsprogramm zur Verfügung. Davon werden jeweils die Hälfte aus den Haushalten des Landes und des Bundes finanziert. Hilfeberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, die durch die Dürre im Sommer in Existenznot geraten sind und Ernteverluste nicht aus eigener Kraft ausgleichen können. Um die Mittel noch in diesem Jahr auszuzahlen, müssen entsprechende Anträge zwischen 29. Oktober und 23. November beim Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda gestellt werden.

Die in der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegten Eckpunkte der Dürrehilfe verlangen umfangreiche Nachweise und Erklärungen durch die Landwirte. So ist Voraussetzung für eine Beihilfe der Nachweis, dass der Betrieb im Vergleich zu den letzten drei Jahren einen Rückgang der Bodenproduktion (Getreide, Ackerfutter, Grünland, etc.) von mehr als 30 Prozent zu verzeichnen hat. Daneben müssen die Antragsteller über eine Auswertung ihrer Buchführung die Existenzgefährdung des Betriebs nachweisen. Dies ist dann regelmäßig der Fall, wenn der dürrebedingte Schaden größer als der berechnete Cash flow III ist. Für eine Prüfung dieses Punktes sind Daten aus der Buchführung der letzten drei Wirtschaftsjahre und die aktuellen Einkommenssteuerbescheide notwendig.

Bei der Berechnung des wirtschaftlichen Schadens sind Versicherungszahlungen, andere zweckgebundene Hilfen oder nicht entstandene Kosten in Abzug zu bringen. Darüber hinaus wird auch kurzfristig liquidierbares Privatvermögen angerechnet. Bei erfolgreicher Prüfung der Fördervoraussetzung können ab einem nachgewiesenen Schaden von 5.000 Euro bis zu 50 Prozent des erlittenen Schadens ausgeglichen werden. Um das relativ umfangreiche Antragsverfahren zu erläutern, findet am Donnerstag, 1. November, um 14.30 Uhr im Gemeindezentrum Künzell eine Informationsveranstaltung statt, zu der der Fachdienst Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen einlädt. Um telefonische Anmeldung unter (0661)6006-7026 bis zum 26. Oktober wird gebeten.

<link https: www.landkreis-fulda.de buergerservice landwirtschaft duerrebeihilfe.html _blank external-link-new-window internal link in current>Informationen zum Artikel

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de