FULDA. Bundesweit wird die Zahl der Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, auf 1,3 Millionen Menschen geschätzt. Neben dem Alter kann dies insbesondere bei schwerer Krankheit und/oder Behinderung der Fall sein. Im Landkreis Fulda sind es über 3.700 Betroffene. Mit einem weiteren Anstieg muss insbesondere vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der Zunahme psychischer Erkrankungen gerechnet werden.
Wenn alle anderen Hilfsangebote ausgeschöpft sind, wird ein Betreuer bestellt, um zu verhindern, dass die Betroffenen durch das soziale Netz fallen. Der gesetzliche Betreuer vertritt als rechtlicher Beistand den Betreuten in bestimmten Lebensbereichen unter möglichst weitgehender Wahrung von dessen Selbstbestimmungsrechten. Solche per Gerichtsbeschluss festgelegten Aufgabengebiete können beispielsweise die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Post- und Fernmeldeangelegenheiten, Heim- und Wohnungsangelegenheiten sowie die Aufenthaltsbestimmung sein.
Viele Betreuungen werden ehrenamtlich von Familienangehörigen oder speziell geschulten Personen geführt. Dennoch kann auf berufsmäßig tätige Betreuerinnen und Betreuer nicht verzichtet werden, da die Betreuungsfälle immer komplizierter und zeitaufwändiger werden. Im Landkreis Fulda ist die Zahl der von Berufsbetreuern geführten Betreuungen in den letzten Jahren kontinuierlich auf aktuell 933 Fälle angestiegen. Aus diesem Grund sucht die Betreuungsbehörde des Landkreises regelmäßig Interessenten für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer, die mindestens 11 Betreuungen übernehmen müssen.
Hierfür kommen insbesondere Personen aus dem Bereich der Sozialen Arbeit in Betracht. Auch können eine einschlägige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Soziale Arbeit, Sozialrecht, Jura, Psychologie, etc.) von Vorteil sein, ebenso Kenntnisse im Betreuungsrecht sowie Erfahrungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Neben persönlichem Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit sind Geduld und Einfühlungsvermögen, aber auch die Fähigkeit, in Krisen- und Konfliktsituationen zielgerichtete Entscheidungen zu treffen, gefragt.
Hinzu kommt die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus müssen die Bewerber bestimmte formale Kriterien wie beispielsweise die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und den Nachweis von geordneten finanziellen Verhältnissen erfüllen. Im Anschluss durchlaufen sie ein Verfahren zur Feststellung ihrer Eignung für die verantwortungsvolle Aufgabe. Ist dies der Fall, erfolgt auf Vorschlag der Betreuungsbehörde die Anerkennung als Berufsbetreuer durch das zuständige Betreuungsgericht.
Info
Weitere Auskünfte zur gesetzlichen Betreuung erteilt die Betreuungsbehörde des Landkreises Fulda unter Telefon (0661)6006-8771, E-Mail Betreuungsbehoerde(at)Landkreis-Fulda.de.