der Ortslandwirt und seine Aufgaben
Der Gebietsagrarausschuss des Landkreises Fulda hat in seiner Sitzung am 30. November 2021 129 Ortslandwirte sowie 101 Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Amtszeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 neu benannt.
Die Aufgaben der Ortslandwirte/innen sind im Berufsstandsmitwirkungsgesetz dargestellt.
Dort heißt es unter anderem:
"Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstückverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit".
Über diesen gesetzlichen Auftrag hinaus werden die Ortslandwirte aufgrund ihrer Ortskenntnis häufig von der Gemeindeverwaltung, aber auch von anderen Behörden und Institutionen in Anspruch genommen. Neben den Tagungen der Agrarverwaltung nehmen die Ortslandwirte häufig auch an Veranstaltungen der Gemeinden und anderer Gremien teil. Der Umfang ihrer Tätigkeiten ist sehr unterschiedlich und wird auch von regionalen Anlässen bestimmt (zum Beispiel Bau von Straßen-, Bahn-, Leitungstrassen, Ausweisung von Schutzgebieten etc.). Die Ortslandwirte fungieren häufig als Mittler zwischen Landwirtschaft und Verwaltungen sowie der Bevölkerung des ländlichen Raums.
Als Fachdienst Landwirtschaft sehen wir im Ortslandwirt einen orts- und sachkundigen Ansprechpartner, der uns bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben in vielen Themenfeldern unterstützt.
Die Adresse aller Ortslandwirte/innen bzw. Stellvertreter/innen des Landkreises Fulda können Sie der pdf - Datei entnehmen.
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda
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