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Abgabefrist: 1. Oktober 2023

HALM 2-Antragstellung ist ab sofort möglich

Der Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda informiert über die HALM 2-Antragsabgabe, deren Abgabefrist am 1. Oktober 2023 (Ausschlussfrist) endet.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr wieder das Programm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ (HALM C.1.) beantragt werden kann.
Diese fünfjährige Fördermaßnahme kann mit der einjährigen Grundverpflichtung gemäß Öko-Regelung 2 „Vielfältige Kulturen“ kombiniert werden.

Darüber hinaus kann die Tierschonende Mahd ebenfalls über das HALM2-Programm beantragt werden.

Die Antragstellung ist über das bekannte Agrarportal https://agrarportal-hessen.de möglich.

Aufgrund bestehender IT-Sicherheitsregelungen, wird es in vielen Fällen notwendig sein, ein neues Passwort über das Agrarportal Hessen zu generieren. Diese Möglichkeit wird sowohl auf der Startseite des Agrarportals, als auch auf der Landkreis-Webseite (www.landkreis-fulda.de / Landwirtschaft / Agrarförderung / HALM) beschrieben.

Interessierte können sich bei Rückfragen an den zuständigen Bearbeiter oder die zuständige Bearbeiterin im Fachdienst Landwirtschaft unter Telefon 0661 6006-0 wenden.

Weitere Informationen zu den Neuerungen der HALM2-Maßnahmen gibt es auf der Webseite des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de.

Die bestehenden Verpflichtungen aus 2022 bleiben weiterhin bestehen und müssen nicht erneuert werden.

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